Regalinspekteur prüft beschädigte Palettenregale in einer Lagerhalle und dokumentiert den Zustand der Regalanlage auf einem Prüfprotokoll.

Warum müssen Regale regelmäßig geprüft werden?

Regale sind während ihres gesamten Einsatzes mechanischen Belastungen ausgesetzt. Anfahrschäden durch Flurförderzeuge, überlastete Lagerebenen oder beschädigte Bauteile können die Standsicherheit erheblich beeinträchtigen.

Regelmäßige Prüfungen helfen dabei, Schäden frühzeitig zu erkennen und Unfälle oder Einstürze zu vermeiden. Gleichzeitig erfüllen Unternehmen damit ihre Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung.

Welche Vorschriften gelten für Regalprüfungen?

Die wichtigste technische Grundlage für Regalprüfungen ist die DIN EN 15635.

Sie beschreibt unter anderem:

  • Anforderungen an den sicheren Betrieb von Regalanlagen

  • regelmäßige Sichtkontrollen

  • die Experteninspektion

  • Schadensbewertung

  • Maßnahmen bei festgestellten Mängeln

Zusätzlich sind insbesondere folgende Vorschriften relevant:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte"

Welche Regale müssen geprüft werden?

Grundsätzlich müssen alle Regalsysteme, die als Arbeitsmittel im Unternehmen genutzt werden und deren Beschädigung die Sicherheit von Beschäftigten gefährden kann, regelmäßig überprüft werden.

Dazu gehören unter anderem:

  • Palettenregale

  • Fachbodenregale

  • Kragarmregale

  • Einfahrregale

  • Durchlaufregale

  • Mehrgeschossanlagen

  • Verschieberegale

  • Lagerbühnen

  • individuelle Regalkonstruktionen

Entscheidend ist nicht die Bauart des Regals, sondern die sichere Verwendung im betrieblichen Alltag. Insbesondere Regale, die regelmäßig mit Flurförderzeugen be- oder entladen werden, unterliegen einer erhöhten mechanischen Beanspruchung und sollten daher besonders aufmerksam überwacht werden.

Wie läuft eine Regalprüfung ab?

Eine Regalprüfung erfolgt systematisch und orientiert sich an den Anforderungen der DIN EN 15635. Ziel ist es, Beschädigungen, Verformungen und sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen.

Im Rahmen einer Experteninspektion werden unter anderem folgende Punkte geprüft:

  • Standsicherheit der Regalanlage

  • Beschädigungen an Ständern und Traversen

  • Verformungen der tragenden Bauteile

  • Sicherungsstifte und Verbindungselemente

  • Fußplatten und Bodenbefestigungen

  • Rammschutz und Anfahrschutz

  • Lastschilder und Kennzeichnungen

  • Aussteifungen und Verbände

  • Korrosion und sonstige Beschädigungen

  • offensichtliche Überlastungen oder unsachgemäße Veränderungen

Alle festgestellten Mängel werden dokumentiert und entsprechend ihrer Gefährdung bewertet.

Was passiert nach der Regalprüfung?

Nach Abschluss der Prüfung erhält der Betreiber einen Prüfbericht mit einer Bewertung der festgestellten Mängel.

Je nach Schwere der Beschädigungen werden Maßnahmen empfohlen oder unmittelbar erforderlich.

Typischerweise werden die Mängel nach dem Ampelprinzip bewertet:

🟢 Grün – Keine unmittelbare Gefahr. Das Regal kann ohne Einschränkungen weiter genutzt werden.

🟠 Orange – Beschädigungen mit erhöhtem Risiko. Die Mängel sollten innerhalb eines angemessenen Zeitraums beseitigt werden. Bis dahin ist das Regalfeld besonders zu überwachen.

🔴 Rot – Akute Gefährdung. Die Schäden sind schnellstmöglich zu beheben. Kann die Reparatur nicht innerhalb von vier Wochen erfolgen, ist das Regal bis zur Instandsetzung zu entlasten bzw. außer Betrieb zu nehmen.

Hinweis zu Regalprüfungen

Die jährliche Experteninspektion von Regalanlagen nach DIN EN 15635 wird innerhalb unserer Unternehmensgruppe durch die Rackwerk Süd-West GmbH durchgeführt. Als Spezialist für Regalsysteme unterstützt Rackwerk Unternehmen bei der Prüfung, Montage, Reparatur und Erweiterung von Palettenregalen, Fachbodenregalen, Kragarmregalen und weiteren Lagereinrichtungen.

👉 Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Rackwerk Süd-West GmbH.

Häufige Fragen

  • Ja. Regalanlagen müssen mindestens einmal jährlich durch eine fachkundige Person geprüft werden. Grundlage hierfür sind die Betreiberpflichten aus der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der DIN EN 15635 als anerkanntem Stand der Technik. Ergänzend sind regelmäßige Sichtkontrollen durch den Betreiber erforderlich.

  • Die DIN EN 15635 unterscheidet zwischen verschiedenen Prüfarten:

    • regelmäßige Sichtkontrollen durch den Betreiber oder unterwiesene Mitarbeiter,

    • laufende Meldung und Beseitigung festgestellter Schäden,

    • mindestens einmal jährlich eine Experteninspektion durch eine fachkundige Person.

    Je nach Beanspruchung des Regalsystems können häufigere Sichtkontrollen erforderlich sein.

  • Regelmäßige Sichtkontrollen können durch entsprechend unterwiesene Mitarbeiter erfolgen.

    Die jährliche Experteninspektion muss von einer fachkundigen Person (Regalinspekteur) durchgeführt werden. Diese muss über ausreichende Kenntnisse der Regalkonstruktion, der Schadensbewertung sowie der Anforderungen der DIN EN 15635 verfügen.

  • Festgestellte Schäden werden nach den Vorgaben der DIN EN 15635 bewertet und einer Gefahrenstufe zugeordnet.

    • Grün: Beobachten, keine unmittelbare Gefahr.

    • Orange: Zeitnahe Instandsetzung erforderlich.

    • Rot: Das betroffene Regalfeld muss unverzüglich entlastet und bis zur Reparatur außer Betrieb genommen werden.

    Die erforderlichen Maßnahmen werden im Prüfbericht dokumentiert.

  • Die DIN EN 15635 nennt keine festen Intervalle für Sichtkontrollen. Sie sind abhängig von der Nutzung und dem Beschädigungsrisiko der Regalanlage.

    In Lagerbereichen mit intensivem Staplerverkehr können tägliche Sichtkontrollen sinnvoll sein. In Bereichen mit geringerer Beanspruchung können längere Kontrollintervalle ausreichend sein. Maßgeblich sind die betrieblichen Gegebenheiten sowie die Gefährdungsbeurteilung.

  • Nein. Nicht jede Beschädigung führt automatisch zu einer sofortigen Außerbetriebnahme. Entscheidend ist die Einstufung nach den Schadensklassen der DIN EN 15635.

    Während kleinere Beschädigungen beobachtet werden können, müssen Schäden der roten Gefahrenstufe unverzüglich behoben und das betroffene Regalfeld bis zur Instandsetzung außer Betrieb genommen werden.

  • Die Ergebnisse der Experteninspektion werden in einem Prüfbericht festgehalten. Dieser enthält unter anderem:

    • den Zustand der Regalanlage,

    • festgestellte Mängel,

    • die Einstufung der Schäden,

    • empfohlene Maßnahmen,

    • Angaben zur geprüften Regalanlage sowie zum Prüfer.

    Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen und unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Betreiberpflichten.

  • Ja, wenn der Verdacht besteht, dass durch den Anfahrschaden die Standsicherheit oder Tragfähigkeit beeinträchtigt wurde. Beschädigte Regalanlagen sollten nicht bis zur nächsten Jahresinspektion weiter betrieben werden. Der Schaden ist umgehend zu beurteilen und – je nach Ausmaß – durch eine fachkundige Person bewerten zu lassen. Erforderlichenfalls ist das betroffene Regalfeld sofort zu entlasten und bis zur Instandsetzung außer Betrieb zu nehmen.