Maschinenprüfung nach DGUV V3 – zertifizierte Elektroprüfung für Produktionsmaschinen und CNC-Anlagen in der Stuttgart und Umgebung

Einleitung

Die CE-Kennzeichnung begegnet Unternehmen auf nahezu jeder neuen Maschine. Dennoch herrscht häufig Unsicherheit darüber, welche Bedeutung sie tatsächlich hat und welche Verantwortung Hersteller und Betreiber tragen.

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme handelt es sich bei der CE-Kennzeichnung nicht um ein unabhängiges Prüfzeichen, sondern um die Erklärung des Herstellers, dass die Maschine den geltenden europäischen Rechtsvorschriften entspricht.

Für Arbeitgeber und Betreiber ist die CE-Kennzeichnung ein wichtiger Bestandteil der Maschinensicherheit. Sie entbindet jedoch nicht von der Pflicht, Maschinen regelmäßig zu prüfen, instand zu halten und sicher zu betreiben.

Was ist die CE-Kennzeichnung?

Die CE-Kennzeichnung ist ein Kennzeichen des europäischen Binnenmarktes. Mit ihr erklärt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass die Maschine die geltenden Anforderungen der einschlägigen europäischen Richtlinien beziehungsweise Verordnungen erfüllt.

Bei Maschinen betrifft dies insbesondere die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG schrittweise ersetzt.

Zur CE-Kennzeichnung gehören unter anderem:

  • Durchführung einer Risikobeurteilung

  • Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen

  • Erstellung der technischen Dokumentation

  • Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung

  • Anbringen der CE-Kennzeichnung an der Maschine

Ist die CE-Kennzeichnung ein Prüfsiegel?

Nein.

Die CE-Kennzeichnung ist kein unabhängiges Qualitäts- oder Sicherheitszertifikat.

Sie wird in den meisten Fällen nicht von einer Prüforganisation vergeben, sondern vom Hersteller selbst angebracht. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt dieser, dass die Maschine den geltenden europäischen Anforderungen entspricht.

Deshalb ersetzt die CE-Kennzeichnung weder:

  • die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers,

  • die regelmäßige Prüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung,

  • noch die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 für elektrische Ausrüstung.

Wer ist für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?

Verantwortlich ist grundsätzlich der Hersteller der Maschine.

Als Hersteller gilt jedoch nicht nur der eigentliche Produzent. Auch Unternehmen können rechtlich zum Hersteller werden, beispielsweise wenn sie:

  • Maschinen selbst entwickeln,

  • Maschinen aus Nicht-EU-Ländern importieren,

  • mehrere Maschinen zu einer Gesamtanlage zusammenfügen,

  • Maschinen wesentlich verändern.

In diesen Fällen können zusätzliche Pflichten entstehen.

Welche Pflichten haben Betreiber?

Auch wenn die CE-Kennzeichnung durch den Hersteller erfolgt, trägt der Betreiber weiterhin Verantwortung für den sicheren Betrieb der Maschine.

Dazu gehören insbesondere:

  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

  • regelmäßige Prüfungen entsprechend der BetrSichV

  • Prüfung der elektrischen Ausrüstung nach DGUV Vorschrift 3

  • Beseitigung festgestellter Mängel

  • Unterweisung der Beschäftigten

  • Wartung entsprechend den Herstellerangaben

Was gilt für alte Maschinen ohne CE-Kennzeichnung?

Nicht jede Maschine benötigt eine CE-Kennzeichnung.

Maschinen, die vor dem 1. Januar 1995 erstmals in der Europäischen Union in Verkehr gebracht wurden, verfügen häufig über keine CE-Kennzeichnung. Der Grund: Die CE-Kennzeichnung für Maschinen wurde mit der europäischen Maschinenrichtlinie eingeführt und ist grundsätzlich erst für Maschinen verpflichtend, die ab dem 1. Januar 1995 erstmals in Verkehr gebracht wurden.

Solche älteren Maschinen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin betrieben werden. Voraussetzung ist, dass sie sicher verwendet werden können. Der Arbeitgeber ist nach der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob die Maschine den erforderlichen Sicherheitsanforderungen entspricht. Werden Mängel festgestellt, müssen geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt oder die Maschine entsprechend nachgerüstet werden.

Wann verliert eine Maschine ihre CE-Kennzeichnung?

Eine einmal angebrachte CE-Kennzeichnung verliert nicht automatisch ihre Gültigkeit.

Werden jedoch erhebliche Änderungen an einer Maschine vorgenommen, kann eine sogenannte wesentliche Veränderung vorliegen. In diesem Fall kann die geänderte Maschine rechtlich wie eine neue Maschine behandelt werden.

Ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, muss im Einzelfall beurteilt werden. Maßgeblich ist insbesondere, ob sich durch den Umbau neue oder höhere Gefährdungen ergeben.

Typische Beispiele können sein:

  • Umbau der Steuerung

  • Änderung der Sicherheitsfunktionen

  • Leistungssteigerung

  • Zusammenbau mehrerer Maschinen zu einer Gesamtanlage

  • wesentliche Änderungen am Antrieb oder an der Funktion

In solchen Fällen können erneut umfangreiche Anforderungen an die Konformitätsbewertung entstehen.

Welche Vorschriften sind relevant?

Je nach Maschine und Einsatzbereich sind insbesondere folgende Regelwerke relevant:

  • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

  • DGUV Vorschrift 3 (bei elektrischer Ausrüstung)

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere zur Gefährdungsbeurteilung

Häufige Fragen

  • Nein. Die CE-Kennzeichnung bezieht sich auf den Auslieferungszustand. Betreiber müssen Maschinen darüber hinaus regelmäßig nach BetrSichV prüfen lassen.

  • Ja, ältere Maschinen können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne CE-Kennzeichnung weiter betrieben werden. Entscheidend ist, dass sie sicher verwendet werden können und die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt werden.

  • Grundsätzlich der Hersteller oder dessen Bevollmächtigter. Er erklärt damit, dass die Maschine die geltenden europäischen Anforderungen erfüllt.

  • Von einer wesentlichen Veränderung spricht man, wenn eine Maschine so verändert wird, dass neue oder höhere Gefährdungen entstehen können. In diesem Fall können erneut Pflichten zur Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung entstehen.

  • Für Maschinen, die erstmals ab dem 1. Januar 1995 in der Europäischen Union in Verkehr gebracht wurden, ist grundsätzlich eine CE-Kennzeichnung erforderlich, sofern sie in den Anwendungsbereich der europäischen Maschinenvorschriften fallen. Für ältere Bestandsmaschinen besteht keine generelle Pflicht zur nachträglichen CE-Kennzeichnung. Sie müssen jedoch den Anforderungen an einen sicheren Betrieb nach der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen.