Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass eine Maschine den geltenden EU-Richtlinien entspricht. Sie ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen im europäischen Wirtschaftsraum.
Nein. Die CE-Kennzeichnung bezieht sich auf den Auslieferungszustand. Betreiber müssen Maschinen darüber hinaus regelmäßig nach BetrSichV prüfen lassen.
Die CE-Kennzeichnung bringt der Hersteller oder sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter an, nachdem das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen wurde.
Werden mehrere Maschinen zu einer Gesamtanlage verbunden, kann eine erneute Konformitätsbewertung und eine eigene CE-Kennzeichnung der Gesamtheit erforderlich sein.