Maschinenprüfung nach DGUV V3 – zertifizierte Elektroprüfung für Produktionsmaschinen und CNC-Anlagen in der Bodenseeregion

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass eine Maschine den geltenden EU-Richtlinien entspricht. Sie ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen im europäischen Wirtschaftsraum.

Häufige Fragen

  • Nein. Die CE-Kennzeichnung bezieht sich auf den Auslieferungszustand. Betreiber müssen Maschinen darüber hinaus regelmäßig nach BetrSichV prüfen lassen.

  • Die CE-Kennzeichnung bringt der Hersteller oder sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter an, nachdem das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen wurde.

  • Werden mehrere Maschinen zu einer Gesamtanlage verbunden, kann eine erneute Konformitätsbewertung und eine eigene CE-Kennzeichnung der Gesamtheit erforderlich sein.