Die DGUV V3 Prüfung umfasst je nach Prüfobjekt unterschiedliche Prüfschritte, zum Beispiel an ortsveränderlichen Betriebsmitteln, ortsfesten Anlagen und Maschinen.

Kurz gesagt

Bei der DGUV V3 Prüfung wird nicht einfach „die DGUV V3 gemessen“. Geprüft wird, ob elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen sicher verwendet werden können und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.

Wie genau geprüft wird, hängt vom jeweiligen Prüfobjekt ab. Eine Verlängerungsleitung wird anders geprüft als eine Unterverteilung oder die elektrische Ausrüstung einer Produktionsmaschine.

Entscheidend ist deshalb nicht ein einzelner Messwert, sondern die fachliche Beurteilung des gesamten Prüfobjekts.

Nach welchem Grundprinzip wird geprüft?

Eine elektrische Prüfung bedeutet nicht einfach „Messgerät anschließen und fertig“.

Bei wiederkehrenden Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nennt die aktuelle DGUV Information 203-070 folgende Bestandteile:

Besichtigen → Messen → Erproben/Funktionsprobe → Bewertung der Einzelprüfungen → Vorgabe oder Empfehlung des nächsten Prüftermins → Dokumentation der Prüfergebnisse.

Jede erforderliche Einzelprüfung muss dabei mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden.

Bei elektrischen Anlagen und Maschinen können sich Prüfumfang und Prüfablauf aufgrund anderer Anforderungen unterscheiden.

Mehr dazu: Unterschied zwischen Sichtprüfung und Messprüfung

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind gebrauchsfertige elektrische Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können.

Dazu gehören beispielsweise Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen und Leitungsroller, Netz- und Ladegeräte sowie Geräte der Informations- und Bürotechnik.

Welche Messungen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Betriebsmittel und seiner Schutzklasse ab. Dazu können unter anderem gehören:

  • Schutzleiterwiderstand

  • Isolationswiderstand

  • Schutzleiterstrom

  • Berührungsstrom

  • bei entsprechenden Geräten die Ausgangsspannung

Die aktuelle DGUV Information 203-070 enthält hierzu die jeweiligen Prüfverfahren und Grenzwerte.

Die Sichtprüfung ist besonders wichtig

Die Sichtprüfung ist keineswegs nur ein kurzer Blick auf das Gerät. Die DGUV bezeichnet das Besichtigen als wichtigsten Bestandteil der Prüfung und gibt an, dass dabei etwa 80 Prozent aller Mängel erkannt werden. Das Besichtigen ist deshalb immer als erster Prüfschritt durchzuführen.

Typische Auffälligkeiten sind beispielsweise beschädigte oder ungeeignete Leitungen, fehlender Knickschutz, defekte Steckvorrichtungen oder beschädigte Gehäuse.

Mehr dazu: Welche Geräte müssen nach DGUV V3 geprüft werden?

Ortsfeste elektrische Anlagen

Ortsfeste elektrische Anlagen sind fest installierte elektrische Einrichtungen. Dazu gehören beispielsweise Haupt- und Unterverteilungen, fest verlegte Leitungen, Steckdosenstromkreise, Beleuchtungsanlagen und fest angeschlossene elektrische Betriebsmittel.

Bei ortsfesten Anlagen geht es nicht nur um einzelne Steckdosen oder Verteiler. Entscheidend ist die Beurteilung der für die Anlage erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach Art und Ausführung der Anlage sowie den anzuwendenden elektrotechnischen Regeln.

Maschinen und elektrische Ausrüstung von Maschinen

Bei Maschinen steht bei der elektrischen Prüfung insbesondere die elektrische Ausrüstung im Mittelpunkt.

Dazu können beispielsweise Schaltschrank, Leitungen, Schutzleiterverbindungen, Antriebe, Motoren, Steuerungen sowie sicherheitsrelevante elektrische Funktionen gehören.

Maschinen können zusätzlich mechanische, pneumatische, hydraulische und weitere sicherheitsrelevante Komponenten besitzen. Der konkrete Prüfumfang muss deshalb zur jeweiligen Maschine und ihren Gefährdungen passen.

Mehr dazu: Wie werden ortsfeste elektrische Anlagen und Maschinen geprüft?

Warum wird nicht jedes Prüfobjekt gleich geprüft?

Nicht jedes elektrische Prüfobjekt besitzt dieselben Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.

Eine Kaffeemaschine im Büro ist anderen Beanspruchungen ausgesetzt als eine Kabeltrommel auf einer Baustelle. Eine Unterverteilung stellt andere Anforderungen als ein Ladegerät und eine Produktionsmaschine besitzt wiederum andere sicherheitsrelevante Funktionen.

Deshalb muss der Prüfumfang zum jeweiligen Prüfobjekt passen. Entscheidend sind unter anderem Bauart, Einsatzbedingungen, vorhandene Schutzmaßnahmen, Zustand und die jeweils anzuwendenden Regelwerke.

Auch die nächste Prüffrist kann nicht pauschal für jedes Prüfobjekt gleich festgelegt werden.

Mehr dazu: Wie oft muss eine DGUV V3 Prüfung erfolgen?

Was passiert, wenn ein Mangel festgestellt wird?

Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, müssen diese fachlich bewertet werden. Ein elektrisches Betriebsmittel darf nicht allein deshalb als sicher bewertet werden, weil einzelne Messwerte innerhalb der Grenzwerte liegen.

Gerade die Sichtprüfung kann sicherheitsrelevante Schäden aufdecken, die durch eine elektrische Messung allein nicht erkannt würden.

Mehr dazu: DGUV V3 Prüfung nicht bestanden: Was passiert mit defekten Geräten?

Warum reicht eine Prüfplakette allein nicht aus?

Eine Prüfplakette ist ein sichtbarer Hinweis auf eine durchgeführte Prüfung. Sie ersetzt jedoch nicht die erforderliche Prüfdokumentation.

Bei wiederkehrenden Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gehört die Dokumentation ausdrücklich zum Prüfumfang.

Eine nachvollziehbare Prüfaufzeichnung dokumentiert das durchgeführte Prüfverfahren und dessen Ergebnis. Sie ist damit wesentlich aussagekräftiger als eine Prüfplakette allein.

Mehr dazu: DGUV V3 Prüfprotokoll: Was muss dokumentiert werden?

Wer darf eine DGUV V3 Prüfung durchführen?

Nicht nur das verwendete Prüfgerät ist entscheidend. Die Person, die die Prüfung durchführt und fachlich bewertet, muss die erforderliche Qualifikation besitzen.

Die aktuelle DGUV Information 203-070 definiert für wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel eine „Prüfperson“. Sie erfüllt sowohl die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten als auch an eine Elektrofachkraft. Die Prüfperson trägt die fachliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung.

Mehr dazu: Wer darf eine DGUV V3 Prüfung durchführen?

Fazit

Bei einer DGUV V3 Prüfung wird beurteilt, ob elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand sind. Wie die Prüfung konkret durchgeführt wird, hängt vom jeweiligen Prüfobjekt ab.

Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gehören nach der aktuellen DGUV Information 203-070 Besichtigen, Messen, Erproben beziehungsweise Funktionsprobe, Bewertung der Einzelprüfungen, Vorgabe oder Empfehlung des nächsten Prüftermins und Dokumentation zum Prüfumfang.

Eine fachgerechte Prüfung besteht deshalb nicht nur aus Messwerten. Entscheidend ist die fachliche Beurteilung des gesamten Prüfobjekts.

Fachlicher Stand

Fachlich geprüft: August 2026

Dieser Artikel berücksichtigt für wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel die DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“, Ausgabe April 2026 mit Korrekturen vom Juni 2026.

Häufige Fragen

  • Nein. Eine fachgerechte Prüfung besteht nicht nur aus Messwerten. Je nach Prüfobjekt gehören auch Besichtigen, Erproben, Bewerten und Dokumentieren dazu. Die Messung ist nur ein Teil der Prüfung.

  • Teilweise ja. Nach der Prüfung muss eine Funktionsprüfung stattfinden. Dabei wird überprüft, ob das Gerät sicher verwendet werden kann und ob sicherheitsrelevante Funktionen im erforderlichen Umfang wirken.

  • Nein. Der Prüfumfang hängt vom Prüfobjekt ab. Eine Verlängerungsleitung, ein Netzteil, eine Unterverteilung und eine Maschine haben unterschiedliche Risiken und unterschiedliche Schutzmaßnahmen.

  • Dann muss der Mangel bewertet und dokumentiert werden. Je nach Art des Mangels darf das Betriebsmittel, die Anlage oder die Maschine nicht weiterverwendet werden, bis der sichere Zustand wiederhergestellt ist.

  • Nein. Eine Prüfplakette ist nur ein sichtbarer Hinweis auf eine Prüfung. Der eigentliche Nachweis entsteht durch die nachvollziehbare Prüfaufzeichnung beziehungsweise den Prüfbericht.

Quellen