Was bedeutet DGUV V3 Prüfung nicht bestanden?
Wenn ein elektrisches Betriebsmittel die DGUV V3 Prüfung nicht besteht, wurde bei der Prüfung ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt. Das kann bei der Sichtprüfung, bei der Messung oder bei der Funktionsprüfung passieren.
Ein durchgefallenes Gerät ist damit nicht automatisch Schrott. Es gilt aber zunächst als mangelhaft und darf nicht weiterverwendet werden, solange der Mangel nicht behoben und das Gerät nicht erneut sicher bewertet wurde.
Typische Beispiele sind beschädigte Leitungen, defekte Stecker, Gehäuseschäden, fehlende oder unklare Kennzeichnungen, auffällige Messwerte oder sicherheitsrelevante Mängel an Maschinen und Werkzeugen.
Wird bei der DGUV V3 Prüfung ein Mangel festgestellt, wird das Gerät eindeutig gekennzeichnet. In der Praxis erhält es einen roten Prüfaufkleber oder eine andere klare Markierung, damit sofort erkennbar ist: Dieses Gerät hat die Prüfung nicht bestanden.
Bei e-safety24 wird auf dem Durchgefallen-Aufkleber zusätzlich markiert, in welchem Bereich der Mangel festgestellt wurde. Zum Beispiel bei der Sichtprüfung, beim Schutzleiterwiderstand oder bei einer anderen sicherheitsrelevanten Prüfung.
Je nach Gerät und Mangel wird das Betriebsmittel anschließend aussortiert, dem Kunden separat übergeben oder direkt ersetzt. Bei einfachen Betriebsmitteln wie defekten Kaltgeräteleitungen oder Mehrfachsteckdosen ist ein Austausch oft die sinnvollste Lösung.
Nein, nicht wenn der Mangel die sichere Verwendung beeinträchtigt.
Ein Gerät, das bei der DGUV V3 Prüfung wegen eines sicherheitsrelevanten Mangels durchgefallen ist, muss außer Betrieb genommen werden. Es darf erst wieder eingesetzt werden, wenn der Mangel fachgerecht behoben und die sichere Verwendung erneut bestätigt wurde.
Das ist besonders wichtig, weil viele defekte Geräte äußerlich noch funktionieren. Ein Winkelschleifer kann laufen, obwohl ein sicherheitsrelevanter Mangel vorliegt. Eine Leitung kann Strom führen, obwohl die Isolierung beschädigt ist. Genau deshalb reicht die Aussage „hat doch immer funktioniert“ nicht aus.
In der Praxis fallen viele Geräte bereits bei der Sichtprüfung durch. Häufige Mängel sind:
beschädigte Anschlussleitungen
defekte oder gebrochene Stecker
beschädigte Gehäuse
fehlende oder nicht eindeutige Kennzeichnungen
beschädigte Mehrfachsteckdosen
defekte Kaltgeräteleitungen
Winkelschleifer oder Flexen ohne Wiederanlaufschutz
sichtbare mechanische Beschädigungen
auffällige oder unzulässige Veränderungen am Gerät
Gerade die Sichtprüfung wird oft unterschätzt. Dabei lassen sich viele Sicherheitsmängel schon erkennen, bevor überhaupt gemessen wird.
Nicht zwingend.
Ein defektes Gerät muss nicht automatisch verschrottet werden. Es kann repariert werden, wenn die Instandsetzung wirtschaftlich sinnvoll und fachgerecht möglich ist.
Bei einfachen Artikeln wie Kaltgeräteleitungen, Mehrfachsteckdosen oder stark beschädigten Anschlussleitungen ist ein Austausch oft schneller und günstiger als eine Reparatur. Bei teureren Geräten, Maschinen oder Spezialwerkzeugen kann eine fachgerechte Instandsetzung dagegen sinnvoll sein.
Wichtig ist: Bis zur Reparatur und erfolgreichen Nachprüfung darf das Gerät nicht weiter betrieben werden.
Elektrotechnische Reparaturen dürfen nicht einfach von irgendwem durchgeführt werden. Hier braucht es fachkundige Personen mit der passenden elektrotechnischen Qualifikation.
Wenn ein Betrieb solche Arbeiten selbstständig als elektrotechnische Dienstleistung anbietet, sind zusätzlich die handwerksrechtlichen Anforderungen zu beachten. Das Elektrotechniker-Handwerk ist ein zulassungspflichtiges Handwerk. Ein entsprechender Betrieb muss grundsätzlich in der Handwerksrolle eingetragen sein.
Für Betreiber bedeutet das: Reparaturen sollten nur durch eine geeignete Elektrofachkraft oder einen dafür qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.
Ja. Wenn ein Gerät instandgesetzt wurde, muss vor der Wiederverwendung geprüft werden, ob es wieder sicher betrieben werden kann.
Die Nachprüfung dient dazu, die Mängelbeseitigung zu bestätigen. Erst wenn das Gerät die erforderlichen Prüfungen besteht, darf es wieder verwendet werden.
Dabei wird dokumentiert, welcher Mangel festgestellt wurde, was mit dem Gerät passiert ist und ob es nach der Instandsetzung wieder sicher eingesetzt werden kann.
Diese Aussage hören Prüfer in der Praxis häufig. Sie ändert aber nichts an der Bewertung.
Ein Gerät kann jahrelang benutzt worden sein und trotzdem mangelhaft sein. Manchmal wurde der Mangel bisher nicht erkannt. Manchmal wurde nicht geprüft. Manchmal wurde falsch oder zu oberflächlich geprüft. Und manchmal ist der Mangel erst durch Nutzung, Alterung oder Beschädigung entstanden.
Entscheidend ist nicht, ob ein Gerät bisher funktioniert hat. Entscheidend ist, ob es zum Zeitpunkt der Prüfung sicher verwendet werden kann.
Die Verantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Arbeitsmittel liegt beim Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber. Er muss dafür sorgen, dass mangelhafte Geräte nicht weiterverwendet werden, wenn dadurch die sichere Verwendung beeinträchtigt wird.
Die DGUV V3 Prüfung unterstützt dabei, Mängel rechtzeitig zu erkennen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Sie ersetzt aber nicht die Pflicht des Betreibers, mit festgestellten Mängeln richtig umzugehen.
Wenn ein Gerät die DGUV V3 Prüfung nicht besteht, muss es klar gekennzeichnet und außer Betrieb genommen werden. Je nach Mangel kann es ersetzt, repariert oder endgültig ausgesondert werden.
Wichtig ist: Ein defektes Gerät darf nicht einfach weiterverwendet werden. Erst nach fachgerechter Instandsetzung und erfolgreicher Nachprüfung kann es wieder sicher eingesetzt werden.
Nein, wenn der festgestellte Mangel die sichere Verwendung beeinträchtigt. Das Gerät muss außer Betrieb genommen werden, bis der Mangel behoben und die sichere Verwendung erneut bestätigt wurde.
Nein. Nicht jedes defekte Gerät muss verschrottet werden. Je nach Art des Mangels kann eine fachgerechte Reparatur sinnvoll sein. Bei einfachen Betriebsmitteln ist ein Austausch aber oft wirtschaftlicher.
In der Regel entscheidet der Betreiber beziehungsweise Arbeitgeber. Grundlage sind der festgestellte Mangel, die Sicherheitsbewertung, die Wirtschaftlichkeit und die Möglichkeit einer fachgerechten Instandsetzung.
Häufige Gründe sind beschädigte Leitungen, defekte Stecker, Gehäuseschäden, fehlende Kennzeichnungen, auffällige Messwerte oder sicherheitsrelevante Mängel an Werkzeugen und Maschinen.
Ja. Nach einer Instandsetzung muss geprüft werden, ob das Gerät wieder sicher verwendet werden kann. Erst danach darf es wieder eingesetzt werden.