Die Sichtprüfung ist der erste Schritt jeder elektrischen Sicherheitsprüfung. Dabei wird das Betriebsmittel oder die elektrische Anlage ohne Messgeräte auf äußerlich erkennbare Mängel überprüft.
Typische Prüfpunkte sind unter anderem:
Beschädigungen am Gehäuse
beschädigte Leitungen oder Kabel
defekte Stecker und Steckdosen
fehlende Zugentlastungen
lockere oder fehlende Abdeckungen
Korrosion oder Verschmutzungen
Anzeichen thermischer Überlastung
unzulässige Veränderungen oder Eigenumbauten
Bereits bei der Sichtprüfung lassen sich zahlreiche sicherheitsrelevante Mängel erkennen, die den sicheren Betrieb beeinträchtigen können.
Die Messprüfung ergänzt die Sichtprüfung und überprüft elektrische Eigenschaften, die äußerlich nicht erkennbar sind. Hierzu werden geeignete und kalibrierte Prüfgeräte eingesetzt.
Je nach Art des Betriebsmittels oder der Anlage werden beispielsweise folgende Messungen durchgeführt:
Schutzleiterwiderstand
Isolationswiderstand
Schutzleiterstrom
Berührungsstrom
Ersatzableitstrom
Schleifenimpedanz
Auslösezeit und Auslösestrom von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD)
Spannungen und Polarität
Welche Messungen erforderlich sind, richtet sich nach der jeweiligen Anlage sowie den anzuwendenden Normen.
🟦 Sichtprüfung
✓ Erfasst äußerlich erkennbare Mängel
✓ Erfolgt ohne Messgeräte
✓ Erkennt mechanische Beschädigungen
✓ Bewertet den optischen Zustand
✓ Erster Prüfschritt
🟦 Messprüfung
✓ Überprüft elektrische Sicherheitswerte
✓ Erfolgt mit geeigneten Prüfgeräten
✓ Erkennt elektrische Fehler und Isolationsmängel
✓ Bewertet den elektrischen Zustand
✓ Bestandteil der Gesamtprüfung
Sichtprüfung und Messprüfung ergänzen sich. Während die Sichtprüfung offensichtliche Schäden erkennt, deckt die Messprüfung Fehler auf, die von außen nicht sichtbar sind.
Eine beschädigte Leitung fällt häufig bereits bei der Sichtprüfung auf. Ein verschlechterter Isolationswiderstand oder ein unterbrochener Schutzleiter lässt sich hingegen nur durch eine Messung zuverlässig feststellen.
Deshalb schreiben die einschlägigen Normen vor, dass eine vollständige elektrische Prüfung aus mehreren Prüfschritten besteht. Dazu gehören das Besichtigen, Erproben und Messen. Erst das Zusammenspiel dieser Verfahren ermöglicht eine fachgerechte Bewertung der elektrischen Sicherheit.
Je nach Art der Prüfung gelten unterschiedliche Regelwerke. Zu den wichtigsten gehören:
DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
DIN VDE 0701-0702 – Prüfung elektrischer Geräte nach Instandsetzung sowie Wiederholungsprüfung
DIN VDE 0105-100 – Betrieb von elektrischen Anlagen
DIN VDE 0100-600 – Erstprüfung elektrischer Anlagen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Sichtprüfung und Messprüfung verfolgen unterschiedliche Ziele und sind beide unverzichtbare Bestandteile einer normgerechten elektrischen Sicherheitsprüfung. Während die Sichtprüfung äußere Beschädigungen und offensichtliche Mängel erkennt, überprüft die Messprüfung sicherheitsrelevante elektrische Eigenschaften, die mit bloßem Auge nicht sichtbar sind.
Nur die Kombination aus Besichtigen, Erproben und Messen ermöglicht eine zuverlässige Beurteilung des Zustands elektrischer Betriebsmittel und Anlagen und trägt dazu bei, Unfälle, Sachschäden und ungeplante Ausfälle zu vermeiden.
Nein. Eine Sichtprüfung erkennt lediglich äußerlich sichtbare Mängel. Elektrische Fehler wie ein unzureichender Isolationswiderstand oder ein fehlerhafter Schutzleiter können nur durch geeignete Messungen festgestellt werden.
e nach Prüfling werden unter anderem der Schutzleiterwiderstand, der Isolationswiderstand, Ableitströme sowie weitere sicherheitsrelevante Messwerte überprüft.
Ja. Die Betriebssicherheitsverordnung sowie die einschlägigen DIN-VDE-Normen verlangen, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen mit geeigneten Prüfverfahren überprüft werden. Dazu gehören neben der Sichtprüfung auch Messungen und Funktionsprüfungen.
Ja. Viele elektrische Defekte sind äußerlich nicht erkennbar und werden erst durch eine Messprüfung festgestellt.
Die Messergebnisse dürfen nicht allein anhand der angezeigten Messwerte beurteilt werden. Die Bewertung erfolgt durch eine Elektrofachkraft beziehungsweise eine zur Prüfung befähigte Person mit der erforderlichen Qualifikation. Dabei werden die zulässigen Grenzwerte der einschlägigen Normen, die Art des Betriebsmittels oder der Anlage sowie die jeweiligen Einsatzbedingungen berücksichtigt. Grundlage für die Anforderungen an befähigte Personen ist unter anderem die TRBS 1203.