Nach DGUV V3 müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden, die im Unternehmen verwendet werden und bei deren Nutzung elektrische Gefährdungen entstehen können. Bei dieser Seite geht es vor allem um ortsveränderliche elektrische Geräte und Betriebsmittel.
Dazu zählen nicht nur klassische Elektrogeräte wie Computer, Monitore, Drucker, Kaffeemaschinen oder Elektrowerkzeuge. Auch Anschlussleitungen, Kaltgerätekabel, Ladegeräte, Netzteile, Verlängerungsleitungen, Kabeltrommeln und Mehrfachsteckdosen können eigene elektrische Betriebsmittel sein und müssen entsprechend berücksichtigt werden.
Entscheidend ist nicht nur, ob ein Gerät einen Stecker hat. Entscheidend ist, ob es im betrieblichen Umfeld verwendet wird und ob davon bei der Nutzung eine elektrische Gefährdung ausgehen kann.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind elektrische Arbeitsmittel, die während des Betriebs bewegt werden können oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können.
Typische Beispiele sind:
Computer, Monitore und Drucker
Netzteile und Ladegeräte
Kaffeemaschinen und Wasserkocher
Verlängerungsleitungen und Kabeltrommeln
Mehrfachsteckdosen
Elektrowerkzeuge
Messgeräte
Reinigungsgeräte
mobile Leuchten
Küchengeräte in Pausenräumen
Geräte in Werkstätten, Laboren oder Schulungsräumen
Wichtig ist: Auch Zubehör kann prüfpflichtig sein. Ein Kaltgerätekabel, eine Anschlussleitung oder ein Netzteil ist nicht einfach nur „Beiwerk“, sondern kann ein eigenes prüfpflichtiges Betriebsmittel darstellen.
In Büros werden häufig viele elektrische Betriebsmittel verwendet, die auf den ersten Blick harmlos wirken. Trotzdem müssen auch sie in die Prüfung einbezogen werden, wenn sie im Unternehmen verwendet werden.
Typische Beispiele im Büro sind:
PCs
Monitore
Drucker und Multifunktionsgeräte
Dockingstationen
Netzteile
Ladegeräte
Schreibtischleuchten
Beamer
Konferenztechnik
Kaffeemaschinen
Wasserkocher
Mikrowellen
Kühlschränke
Ventilatoren
Verlängerungsleitungen
Mehrfachsteckdosen
Kaltgerätekabel
Gerade Kaltgerätekabel werden in der Praxis häufig vergessen. Dabei werden sie oft getrennt vom Gerät ausgetauscht, umgesteckt oder weiterverwendet. Deshalb sollten sie nicht automatisch als Teil des Monitors oder PCs „mitgedacht“, sondern bewusst erfasst und geprüft werden.
In Werkstätten, Produktionsbereichen und Lagern sind elektrische Betriebsmittel meist stärker beansprucht als im Büro. Leitungen werden gezogen, Geräte werden bewegt, Stecker werden häufiger gesteckt und gelöst, und die Umgebung kann staubiger, feuchter oder mechanisch belastender sein.
Typische Beispiele sind:
Bohrmaschinen
Winkelschleifer
Akkuladegeräte
Netzgeräte
mobile Arbeitsleuchten
Kabeltrommeln
Verlängerungsleitungen
Mehrfachsteckdosen
Reinigungsgeräte
Verpackungsgeräte
mobile Messgeräte
Handgeräte für Montage und Instandhaltung
elektrische Geräte an Arbeitsplätzen
Geräte in Prüf-, Labor- oder Schulungsbereichen
Auch hier gilt: Nicht nur das eigentliche Gerät zählt. Anschlussleitungen, Ladegeräte, Netzteile und Verlängerungen gehören zur elektrischen Sicherheit dazu.
Anschlussleitungen, Kaltgerätekabel, Verlängerungsleitungen, Kabeltrommeln und Mehrfachsteckdosen werden in vielen Betrieben unterschätzt. Gerade dort entstehen aber häufig Schäden durch Knicken, Quetschen, Ziehen, Überlastung oder unsachgemäße Nutzung.
Typische Punkte, die bei solchen Betriebsmitteln auffallen können, sind:
beschädigte Isolierungen
gequetschte oder geknickte Leitungen
lose Stecker
gebrochene Gehäuse
überlastete Mehrfachsteckdosen
ungeeignete Verwendung von Kabeltrommeln
nicht vollständig abgewickelte Kabeltrommeln bei hoher Last
fehlende Zuordnung zum Gerät oder Arbeitsplatz
Deshalb sollten diese Betriebsmittel nicht nebenbei behandelt werden. Sie gehören bewusst in die Prüfung und Dokumentation.
Private Geräte sind ein häufiger Streitpunkt. Grundsätzlich gilt: Wenn private elektrische Geräte im Betrieb verwendet werden, muss der Arbeitgeber die sichere Verwendung regeln.
Das betrifft zum Beispiel:
private Handy-Ladegeräte
private Netzteile
Radios
Kaffeemaschinen
Wasserkocher
Ventilatoren
Heizlüfter
kleine Küchengeräte
Entscheidend ist nicht, wem das Gerät gehört. Entscheidend ist, ob es im betrieblichen Umfeld verwendet wird. Wenn private Geräte zugelassen oder geduldet werden, müssen sie in die betriebliche Organisation der Elektrosicherheit einbezogen werden.
In der Praxis ist es deshalb sinnvoll, klare Regeln festzulegen: Entweder private Geräte sind nicht erlaubt, oder sie müssen vor der Verwendung freigegeben und geprüft werden.
Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen, Heizlüfter und ähnliche Geräte werden oft unterschätzt. Sie haben eine vergleichsweise hohe elektrische Leistung und können zusätzlich eine Brandgefahr darstellen.
Solche Geräte sollten nur sicher aufgestellt und bestimmungsgemäß verwendet werden. Dazu gehört zum Beispiel:
standsicherer Aufstellort
geeigneter Untergrund
Abstand zu brennbaren Materialien
keine beschädigten Leitungen oder Stecker
Beachtung der Herstellerangaben
keine Überlastung von Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungen
Geräte mit hoher Heizleistung sollten grundsätzlich nicht unkritisch über Mehrfachsteckdosen betrieben werden. Maßgeblich sind die Herstellerangaben des Geräts und der Mehrfachsteckdose sowie die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. In vielen Herstellerhinweisen ist der Betrieb solcher Verbraucher über Mehrfachsteckdosen ausdrücklich ausgeschlossen.
Auch Mietgeräte oder geliehene elektrische Betriebsmittel müssen sicher verwendet werden können. Idealerweise stellt der Vermieter ein geprüftes und sicheres Gerät bereit.
Trotzdem sollte sich der Betreiber nicht blind darauf verlassen. Wer ein Gerät im eigenen Betrieb verwendet, muss sicherstellen, dass davon keine unzulässige Gefährdung ausgeht.
In der Praxis sollte deshalb geklärt werden:
Ist das Gerät geprüft?
Liegt ein Nachweis vor?
Ist das Gerät äußerlich unbeschädigt?
Passt das Gerät zur vorgesehenen Verwendung?
Sind Leitungen, Stecker und Zubehör in Ordnung?
Wer ist für die nächste Prüfung zuständig?
Wenn kein nachvollziehbarer Nachweis vorhanden ist, sollte das Gerät vor der Verwendung geprüft oder zumindest fachlich bewertet werden.
Diese Seite behandelt vor allem ortsveränderliche elektrische Geräte und Betriebsmittel. Nicht jedes elektrische Thema sollte in dieselbe Kategorie geworfen werden.
Ortsfeste elektrische Anlagen, Maschinen und medizinische elektrische Geräte müssen gesondert betrachtet werden.
Dazu gehören zum Beispiel:
elektrische Unterverteilungen
fest installierte Steckdosenstromkreise
elektrische Anlagen in Gebäuden
elektrische Ausrüstung von Maschinen
Produktionsmaschinen
medizinische elektrische Geräte
besondere Anlagen mit eigenen Anforderungen
Diese Bereiche können ebenfalls prüfpflichtig sein, fallen aber fachlich nicht einfach in dieselbe Schublade wie ein Bürogerät, eine Kabeltrommel oder ein Ladegerät.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer. Er muss dafür sorgen, dass elektrische Arbeitsmittel sicher verwendet werden können und erforderliche Prüfungen organisiert werden.
Die konkrete Einordnung sollte fachlich erfolgen. Dabei helfen unter anderem:
Gefährdungsbeurteilung
Geräteart
Einsatzort
Nutzung
Herstellerangaben
bisherige Prüfergebnisse
Zustand des Geräts
betriebliche Organisation
In der Praxis ist eine saubere Bestandsaufnahme wichtig. Nur was bekannt ist, kann auch sinnvoll geprüft, dokumentiert und verwaltet werden.
Nach DGUV V3 müssen nicht nur die offensichtlichen Elektrogeräte geprüft werden. Auch Netzteile, Ladegeräte, Anschlussleitungen, Kaltgerätekabel, Mehrfachsteckdosen, Verlängerungsleitungen und Kabeltrommeln gehören zur elektrischen Sicherheit im Betrieb.
Entscheidend ist nicht, wem ein Gerät gehört oder ob es groß oder klein ist. Entscheidend ist, ob es im Unternehmen verwendet wird und ob bei der Nutzung elektrische Gefährdungen entstehen können.
Eine gute DGUV V3 Prüfung beginnt deshalb nicht erst mit dem Messgerät, sondern mit einer sauberen Erfassung der verwendeten elektrischen Betriebsmittel.
Ja. Netzteile und Ladegeräte können eigene elektrische Betriebsmittel sein und sollten in die Prüfung einbezogen werden, wenn sie im Unternehmen verwendet werden. Das betrifft zum Beispiel Laptop-Netzteile, Handy-Ladegeräte, Ladegeräte für Akkuschrauber oder Netzteile von Monitoren und IT-Geräten.
Gerade kleine Netzteile werden in der Praxis häufig vergessen, obwohl auch von ihnen elektrische Gefährdungen ausgehen können.
Ja, Kaltgerätekabel sollten bewusst berücksichtigt werden. Sie werden häufig getrennt vom eigentlichen Gerät verwendet, ausgetauscht oder an anderen Arbeitsplätzen eingesetzt.
In der Praxis bleiben Kaltgerätekabel jedoch gerade bei Monitoren und PCs oft dauerhaft am Arbeitsplatz installiert, zum Beispiel im Tisch verbaut oder fest verlegt. Beim Austausch von Geräten werden diese Kabel häufig weiterverwendet und nicht erneuert.
Dabei ist zu beachten, dass die Weichmacher in den Kabeln mit der Zeit verloren gehen. Nach etwa 7 Jahren können die Leitungen spröde werden und anfangen zu reißen oder zu brechen.
Deshalb sollten sie nicht automatisch als „Teil des Monitors“ oder „Teil des PCs“ übersehen werden. Auch Anschlussleitungen können beschädigt sein und müssen bei der Prüfung fachlich bewertet werden.
Wenn private elektrische Geräte im Betrieb verwendet werden, muss der Arbeitgeber die sichere Verwendung regeln. Entscheidend ist nicht, wem das Gerät gehört, sondern ob es im betrieblichen Umfeld genutzt wird.
Das betrifft zum Beispiel private Handy-Ladegeräte, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Radios, Ventilatoren oder Heizlüfter. In der Praxis sollte klar geregelt sein, ob private Geräte erlaubt sind und ob sie vor der Nutzung geprüft oder freigegeben werden müssen.
Ja. Mehrfachsteckdosen, Verlängerungsleitungen und Kabeltrommeln gehören zu den Betriebsmitteln, die häufig beschädigt oder falsch verwendet werden. Deshalb sollten sie in die Prüfung einbezogen werden.
Typische Mängel sind beschädigte Leitungen, lose Kontakte, gebrochene Gehäuse, Überlastung oder eine ungeeignete Verwendung am Arbeitsplatz.
Verantwortlich ist der Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer. Er muss dafür sorgen, dass elektrische Arbeitsmittel sicher verwendet werden können und erforderliche Prüfungen organisiert werden.
Die konkrete Einordnung sollte fachlich erfolgen, zum Beispiel anhand der Gefährdungsbeurteilung, der Geräteart, des Einsatzortes, der Nutzung, der Herstellerangaben und der bisherigen Prüfergebnisse.