Neben der Erstprüfung nach Errichtung sind wiederkehrende Prüfungen üblich, deren Intervall sich nach Anlagenart und Standort richtet.
Die Prüfung führt eine Elektrofachkraft mit Kenntnissen der PV-spezifischen Normen und der besonderen Gefährdungen durch Gleichstrom durch.
Maßgeblich sind unter anderem die DIN EN 62446 für Errichtung, Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung von PV-Systemen sowie die DGUV Vorschrift 3.