So hilfreich die Thermografie auch ist, sie hat klare Grenzen. Nicht jeder Defekt führt automatisch zu einer auffälligen Temperaturerhöhung. Deshalb eignet sich das Verfahren nicht als alleinige Prüfmethode.
Eine Thermografie kann beispielsweise keine Aussagen treffen über:
den Isolationswiderstand elektrischer Anlagen
den Schutzleiterwiderstand
die Wirksamkeit von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD)
die Einhaltung aller Anforderungen der DIN VDE
innere Defekte ohne Temperaturveränderung
Damit aussagekräftige Messergebnisse entstehen, sollten elektrische Anlagen zudem möglichst unter Last betrieben werden. Ohne ausreichende Belastung bleiben viele Wärmeauffälligkeiten unsichtbar.
Nein.
Die Thermografie ist eine wertvolle Ergänzung, ersetzt jedoch keine gesetzlich oder normativ geforderten Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Die DGUV Vorschrift 3 sowie die zugehörigen Normen der DIN VDE fordern unter anderem:
Besichtigen
Erproben
Messen
Dokumentieren
Bewerten
Diese Prüfungen können durch eine Wärmebildkamera allein nicht durchgeführt werden.
Die Thermografie ergänzt die elektrische Prüfung sinnvoll, indem sie Temperaturauffälligkeiten sichtbar macht, die bei einer klassischen Messung unter Umständen nicht erkennbar sind. Besonders im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung liefert sie wichtige Hinweise auf sich anbahnende Defekte.
Für den Einsatz der Thermografie können – abhängig vom Anwendungsbereich – verschiedene Regelwerke relevant sein.
Dazu gehören unter anderem:
DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Anforderungen an die sichere Bereitstellung und Prüfung von Arbeitsmitteln
DIN EN ISO 18434-1 – Zustandsüberwachung und -diagnose von Maschinen mittels Thermografie
Herstellerangaben sowie betriebsinterne Instandhaltungs- und Wartungskonzepte
Welche Regelwerke im Einzelfall anzuwenden sind, hängt von der Art der Anlage und dem jeweiligen Einsatzbereich ab.
Eine Thermografie ist besonders sinnvoll bei wiederkehrenden Wartungen, vor geplanten Produktionsspitzen, nach Umbauten oder wenn ungewöhnliche Erwärmungen vermutet werden. Idealerweise erfolgt die Untersuchung bei laufender und ausreichend belasteter Anlage.
Typische Beispiele sind lose Klemmverbindungen, überlastete Leitungen, defekte Sicherungen, fehlerhafte Leistungsschalter, überhitzte Lager oder beschädigte Bauteile in Photovoltaikanlagen.
Nein. Gerade der Vorteil der Thermografie besteht darin, dass die Untersuchung in den meisten Fällen während des laufenden Betriebs erfolgt. So lassen sich Wärmeauffälligkeiten unter realen Betriebsbedingungen erkennen.
Es gibt keine allgemeingültige gesetzliche Prüffrist. Das Intervall richtet sich nach der Art der Anlage, der Beanspruchung, den Herstellerangaben sowie dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. In vielen Unternehmen wird eine thermografische Untersuchung jährlich oder im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung durchgeführt.