Der Begriff Bestandsschutz ist in der Elektrotechnik weit verbreitet. Eine gesetzliche Definition existiert jedoch nicht. Weder das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die DGUV Vorschrift 3 noch die DIN-VDE-Normen verwenden oder definieren den Begriff.
In der Praxis beschreibt der sogenannte Bestandsschutz den Umstand, dass eine elektrische Anlage nicht allein deshalb an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden muss, weil sich Normen oder technische Regeln seit ihrer Errichtung geändert haben.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den damals geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprach und weiterhin sicher betrieben werden kann.
Eine allgemeine Verpflichtung, bestehende elektrische Anlagen bei jeder Änderung einer DIN-VDE-Norm nachzurüsten, besteht daher nicht. Betreiber sind jedoch verpflichtet, ihre elektrischen Anlagen während der gesamten Nutzungsdauer in einem sicheren Zustand zu halten. Ergibt sich beispielsweise aus einer Prüfung oder der Gefährdungsbeurteilung, dass die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, können Maßnahmen zur Instandsetzung oder Nachrüstung erforderlich werden.
Eine bestehende elektrische Anlage darf grundsätzlich weiter betrieben werden, wenn sie bei ihrer Errichtung den damals geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprach und sich weiterhin in einem sicheren Zustand befindet.
Zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften gehören beispielsweise die zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen. Die anerkannten Regeln der Technik werden in der Elektrotechnik regelmäßig durch die einschlägigen DIN-VDE-Bestimmungen konkretisiert.
Allein die Einführung neuer Normen oder Änderungen bestehender DIN-VDE-Bestimmungen führen nicht automatisch dazu, dass eine bestehende Anlage an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden muss.
Vielmehr ist der Betreiber verpflichtet, die elektrische Anlage während ihrer gesamten Nutzungsdauer sicher zu betreiben. Hierzu gehören insbesondere die ordnungsgemäße Instandhaltung, die Durchführung erforderlicher Prüfungen sowie die unverzügliche Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel.
Ob eine bestehende Anlage weiterhin sicher betrieben werden kann, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
dem allgemeinen technischen Zustand der Anlage,
der Wirksamkeit der vorhandenen Schutzmaßnahmen,
den Ergebnissen wiederkehrender Prüfungen,
der vorgesehenen Nutzung der Anlage sowie
möglichen Änderungen oder Erweiterungen.
Nicht das Alter einer elektrischen Anlage entscheidet über ihren weiteren Betrieb, sondern ausschließlich, ob sie die erforderliche Sicherheit weiterhin gewährleistet.
Praxisbeispiel: Eine fachgerecht errichtete elektrische Anlage aus den 1990er-Jahren muss nicht allein deshalb vollständig modernisiert werden, weil sich die DIN-VDE-Bestimmungen seitdem weiterentwickelt haben. Werden bei einer Prüfung jedoch sicherheitsrelevante Mängel festgestellt oder ändern sich die Anforderungen an die Nutzung der Anlage, können Anpassungen oder Nachrüstungen erforderlich werden.
Auch wenn eine bestehende elektrische Anlage grundsätzlich weiter betrieben werden darf, gibt es Situationen, in denen Anpassungen oder Nachrüstungen erforderlich werden können. Maßgeblich ist dabei nicht das Alter der Anlage, sondern ob ihre sichere Verwendung weiterhin gewährleistet ist.
Werden elektrische Anlagen erweitert oder wesentlich verändert, müssen die neu errichteten oder geänderten Anlagenteile nach den zum Zeitpunkt der Änderung geltenden technischen Regeln ausgeführt werden.
Darüber hinaus ist im Einzelfall zu prüfen, ob die vorhandene Bestandsanlage weiterhin sicher mit den neuen Anlagenteilen zusammenwirkt. Abhängig von Art und Umfang der Änderung können deshalb auch Anpassungen an bestehenden Anlagenteilen erforderlich werden.
Eine pauschale Aussage, dass ausschließlich der neu errichtete Anlagenteil den aktuellen Anforderungen entsprechen muss, ist daher fachlich nicht zutreffend.
Werden bei Prüfungen, Instandhaltungsmaßnahmen oder im laufenden Betrieb sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, müssen diese beseitigt werden. Der Betreiber ist verpflichtet, den sicheren Zustand der elektrischen Anlage sicherzustellen.
Je nach Art des Mangels kann dies durch eine Instandsetzung, den Austausch einzelner Betriebsmittel oder – sofern erforderlich – durch eine technische Nachrüstung erfolgen.
Auch eine geänderte Nutzung eines Gebäudes oder einer elektrischen Anlage kann neue Anforderungen an die elektrische Sicherheit mit sich bringen.
Wird beispielsweise ein bisher als Lager genutzter Bereich zu einer Werkstatt umgebaut, zusätzliche elektrische Betriebsmittel installiert oder die elektrische Belastung der Anlage wesentlich erhöht, ist zu prüfen, ob die bestehende Installation für die neue Nutzung geeignet ist. Reicht das bisherige Sicherheitsniveau nicht mehr aus, können entsprechende Anpassungen erforderlich werden.
Entscheidend ist daher immer die konkrete Situation vor Ort. Ob eine Nachrüstung notwendig ist, lässt sich nicht allein anhand des Baujahrs einer elektrischen Anlage beurteilen, sondern nur unter Berücksichtigung ihres Zustands, ihrer Nutzung sowie der geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen.
Ob eine elektrische Anlage weiterhin sicher betrieben werden kann, lässt sich häufig nur durch eine fachgerechte Prüfung beurteilen. Regelmäßige Prüfungen helfen dabei, Mängel frühzeitig zu erkennen und festzustellen, ob die Anlage den Anforderungen für einen sicheren Betrieb weiterhin entspricht.
Für Arbeitsmittel und elektrische Anlagen im Geltungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung ergeben sich Art, Umfang und Fristen der Prüfungen aus der Gefährdungsbeurteilung. Ergänzend enthalten die DGUV Vorschrift 3 sowie die einschlägigen DIN-VDE-Bestimmungen Anforderungen an die Durchführung elektrischer Prüfungen.
Eine regelmäßige Prüfung dient dabei nicht dem Nachweis eines sogenannten Bestandsschutzes. Vielmehr dokumentiert sie, dass die elektrische Anlage zum Zeitpunkt der Prüfung sicher betrieben werden kann oder ob Maßnahmen zur Mängelbeseitigung erforderlich sind.
Insbesondere in folgenden Situationen empfiehlt sich eine fachliche Überprüfung der Anlage:
vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie,
nach längerer Betriebsdauer,
nach Umbauten oder Erweiterungen,
bei einer geänderten Nutzung des Gebäudes oder
wenn Mängel oder Beschädigungen festgestellt wurden.
Eine fachgerechte Bewertung schafft Klarheit darüber, ob eine bestehende Anlage weiterhin sicher genutzt werden kann oder ob Anpassungen erforderlich sind.
Der Begriff Bestandsschutz ist im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen weit verbreitet, rechtlich jedoch nicht definiert. Entscheidend ist daher nicht, ob eine Anlage alt oder neu ist, sondern ob sie sicher betrieben werden kann.
Allein aufgrund neuer Normen entsteht in der Regel keine allgemeine Verpflichtung zur Nachrüstung bestehender elektrischer Anlagen. Werden jedoch sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, die Nutzung geändert oder die Anlage erweitert, kann eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung erforderlich werden.
Für Betreiber bedeutet das: Wer den technischen Zustand seiner elektrischen Anlagen regelmäßig überprüfen lässt und festgestellte Mängel zeitnah beseitigt, schafft die Grundlage für einen sicheren und rechtskonformen Betrieb.
Hinweis: Ob bei einer bestehenden elektrischen Anlage tatsächlich Anpassungen erforderlich sind, lässt sich nur anhand der konkreten Ausführung, Nutzung und des technischen Zustands beurteilen. Eine pauschale Aussage zum sogenannten Bestandsschutz ist daher in der Praxis nicht möglich.
Der Begriff Bestandsschutz ist gesetzlich nicht definiert. In der Praxis beschreibt er den Umstand, dass eine elektrische Anlage nicht allein deshalb an aktuelle Normen angepasst werden muss, weil sich technische Regeln seit ihrer Errichtung geändert haben. Voraussetzung ist jedoch, dass die Anlage bei ihrer Errichtung den damals geltenden Anforderungen entsprach und weiterhin sicher betrieben werden kann.
Nein. Allein die Veröffentlichung neuer DIN-VDE-Bestimmungen führt grundsätzlich nicht zu einer allgemeinen Nachrüstpflicht. Anpassungen können jedoch erforderlich werden, wenn die Anlage erweitert oder wesentlich verändert wird, sich die Nutzung ändert oder sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden.
Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Entscheidend ist stets der Einzelfall. Werden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, die Nutzung einer Anlage geändert oder umfangreiche Änderungen beziehungsweise Erweiterungen vorgenommen, kann eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung der elektrischen Anlage erforderlich werden.
Ob Anpassungen erforderlich sind, hängt von der konkreten Situation ab. Grundlage sind unter anderem die geltenden gesetzlichen Anforderungen, die anerkannten Regeln der Technik sowie der technische Zustand der Anlage. Die Beurteilung sollte durch eine entsprechend qualifizierte Elektrofachkraft oder eine andere befähigte Person erfolgen.
Ob eine elektrische Anlage weiterhin sicher betrieben werden kann, lässt sich in der Regel nur durch eine fachgerechte Prüfung beurteilen. Dabei werden unter anderem der technische Zustand, die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und mögliche Mängel bewertet. Das Prüfergebnis zeigt, ob die Anlage weiterhin sicher genutzt werden kann oder Maßnahmen erforderlich sind.