Ladeinfrastruktur muss fachgerecht errichtet, je nach Leistung angemeldet oder genehmigt und regelmäßig geprüft werden. Als elektrische Betriebsmittel unterliegen Wallboxen und Ladesäulen der wiederkehrenden Prüfung.
Ja. Ladeeinrichtungen sind beim Netzbetreiber anzumelden. Ab einer bestimmten Leistung ist zusätzlich eine Genehmigung erforderlich.
Ladeeinrichtungen bis 12 kW sind beim Netzbetreiber nur anzumelden. Ab mehr als 12 kW ist die Errichtung genehmigungspflichtig.
Ja. Als ortsfeste elektrische Betriebsmittel unterliegen sie der wiederkehrenden Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, im gewerblichen Einsatz besonders relevant.