Ladeinfrastruktur muss fachgerecht errichtet, je nach Leistung angemeldet oder genehmigt und regelmäßig geprüft werden. Als elektrische Betriebsmittel unterliegen Wallboxen und Ladesäulen der wiederkehrenden Prüfung.

Häufige Fragen

  • Ja. Ladeeinrichtungen sind beim Netzbetreiber anzumelden. Ab einer bestimmten Leistung ist zusätzlich eine Genehmigung erforderlich.

  • Ladeeinrichtungen bis 12 kW sind beim Netzbetreiber nur anzumelden. Ab mehr als 12 kW ist die Errichtung genehmigungspflichtig.

  • Ja. Als ortsfeste elektrische Betriebsmittel unterliegen sie der wiederkehrenden Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, im gewerblichen Einsatz besonders relevant.