Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsmittel vor der ersten Nutzung und wiederkehrend prüfen zu lassen. Bei Maschinen umfasst das mechanische, elektrische und sicherheitstechnische Aspekte.

Häufige Fragen

  • Die Prüfung führt eine befähigte Person durch, die über die erforderliche Fachkenntnis, Ausbildung und Berufserfahrung verfügt.

  • Ein festes Intervall gibt es nicht. Die Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und berücksichtigt Beanspruchung, Einsatzbedingungen und Herstellerangaben.

  • Dokumentiert werden Prüfumfang, Prüfdatum, Ergebnisse, festgestellte Mängel sowie der Name der prüfenden Person. Die Aufzeichnungen sind aufzubewahren.