Ein Prüfer in Warnweste kontrolliert in einer Industriehalle einen Auffanggurt mit Karabinern und Verbindungsmitteln. Auf dem Tisch liegen weitere Ausrüstungsgegenstände der PSA gegen Absturz sowie ein Prüfprotokoll.

Welche Bestandteile der PSA gegen Absturz werden geprüft?

Je nach vorhandener Ausrüstung prüfen wir unter anderem:

  • Auffanggurte und Haltegurte

  • Verbindungsmittel und Falldämpfer

  • Karabiner, Haken und Verbindungselemente

  • Höhensicherungsgeräte

  • mitlaufende Auffanggeräte und Seilsysteme

  • Kennzeichnungen und Herstellerangaben

Kontrolliert werden der allgemeine Zustand, Verschleiß, Beschädigungen, Verformungen und die sichere Funktion der einzelnen Bestandteile. Dabei berücksichtigen wir auch die Herstellerangaben, die bisherige Nutzung und die vorhandene Dokumentation.

Festgestellte Mängel werden nachvollziehbar dokumentiert. So erkennen Sie eindeutig, welche Ausrüstung weiterhin verwendet werden kann und welche ausgesondert werden muss.

Warum ist die PSA-Prüfung so wichtig?

Bei Arbeiten in der Höhe kann ein einziger Fehler lebensgefährlich sein. Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) sind oft die letzte Sicherungslinie zwischen Mensch und schwerem Unfall. Doch auch das beste Equipment nützt nichts, wenn es beschädigt, abgelaufen oder falsch eingesetzt wird.

Die regelmäßige Prüfung nach DGUV Grundsatz 312-906 ist deshalb Pflicht – und schützt:

  • Menschenleben: Defekte oder verschlissene Ausrüstung kann im Ernstfall versagen.

  • Unternehmen: Bei einem Unfall ohne gültige Prüfung drohen rechtliche Konsequenzen und immense Kosten.

  • Abläufe: Geprüfte Ausrüstung erhöht die Einsatzbereitschaft und minimiert Ausfallzeiten.

Nur eine sachkundige Prüfung durch befähigte Personen stellt sicher, dass Ihre PSA den aktuellen Anforderungen entspricht – technisch, rechtlich und praktisch.

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz rettet im Ernstfall Leben – aber nur, wenn sie einwandfrei funktioniert.
Die regelmäßige Prüfung nach DGUV 312-906 ist daher Pflicht, um:

  • Sicherheit sicherzustellen – defekte Teile werden rechtzeitig erkannt.

  • Rechtliche Risiken zu vermeiden – Schutz vor Bußgeldern und Haftung.

  • Einsatzbereitschaft sicherzustellen – keine bösen Überraschungen im Ernstfall.