
Bei Arbeiten in der Höhe kann ein einziger Fehler lebensgefährlich sein. Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) sind oft die letzte Sicherungslinie zwischen Mensch und schwerem Unfall. Doch auch das beste Equipment nützt nichts, wenn es beschädigt, abgelaufen oder falsch eingesetzt wird.
Die regelmäßige Prüfung nach DGUV Grundsatz 312-906 ist deshalb Pflicht – und schützt:
Menschenleben: Defekte oder verschlissene Ausrüstung kann im Ernstfall versagen.
Unternehmen: Bei einem Unfall ohne gültige Prüfung drohen rechtliche Konsequenzen und immense Kosten.
Abläufe: Geprüfte Ausrüstung erhöht die Einsatzbereitschaft und minimiert Ausfallzeiten.
Nur eine sachkundige Prüfung durch befähigte Personen stellt sicher, dass Ihre PSA den aktuellen Anforderungen entspricht – technisch, rechtlich und praktisch.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz rettet im Ernstfall Leben – aber nur, wenn sie einwandfrei funktioniert.
Die regelmäßige Prüfung nach DGUV 312-906 ist daher Pflicht, um: