Prüfung von Schweißgeräten nach DGUV V3 und DIN VDE 0544-1 – jährliche Schweißgeräteprüfung

Jedes Schweißgerät im Betrieb ist prüfpflichtig

Lichtbogenschweißgeräte gehören zu den am stärksten beanspruchten elektrischen Arbeitsmitteln überhaupt: hohe Ströme, Hitze, Funkenflug, raue Werkstattumgebung und ständig bewegte Leitungen. Beschädigte Schweißleitungen, defekte Elektrodenhalter oder eine zu hohe Leerlaufspannung sind dabei nicht nur Verschleiß – sie sind eine unmittelbare Gefahr für Ihre Mitarbeiter.

Als Betreiber sind Sie deshalb verpflichtet, Ihre Schweißgeräte regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Grundlage dafür sind die Betriebssicherheitsverordnung, die DGUV Vorschrift 3 sowie die DIN VDE 0544-1 (VDE 0544-1), die die wiederkehrende Prüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen konkret regelt. In der Praxis hat sich ein Prüfintervall von zwölf Monaten etabliert – bei intensiver Nutzung, etwa im Mehrschichtbetrieb oder auf Baustellen, entsprechend kürzer. Maßgeblich ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Was wir bei der Schweißgeräteprüfung kontrollieren

Die Prüfung nach DIN VDE 0544-1 geht deutlich über eine normale Geräteprüfung hinaus. Unser Prüfumfang:

  • Sichtprüfung von Gehäuse, Schweiß- und Netzanschlussleitungen, Elektrodenhalter, Brenner, Masseklemme und Steckverbindungen auf Beschädigung und Alterung

  • Messung von Schutzleiterwiderstand und Isolationswiderstand

  • Messung der Leerlaufspannung – der sicherheitskritische Wert bei jedem Lichtbogenschweißgerät, besonders bei Arbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung (Kennzeichnung „S")

  • Messung von Berührungsstrom bzw. Schutzleiterstrom

  • Funktionsprüfung aller Schalt- und Sicherheitseinrichtungen

  • Prüfplakette am Gerät und rechtssicheres, digitales Prüfprotokoll je Gerät

Festgestellte Mängel stufen wir nachvollziehbar ein und sagen Ihnen klar, ob ein Gerät weiterbetrieben werden darf oder aus dem Verkehr muss.

Prüfung vor Ort – ohne Stillstand in Ihrer Fertigung

Wir prüfen Ihre Schweißgeräte direkt bei Ihnen im Betrieb – in der Werkstatt, in der Fertigung oder auf der Baustelle. Ihre Geräte müssen nicht eingeschickt werden, und wir takten die Prüfung so, dass Ihre Produktion weiterläuft. Auf Wunsch erinnern wir Sie automatisch an die nächste fällige Prüfung.

Ein Termin für alle Prüfungen in Ihrer Halle

Besonders wirtschaftlich ist die Schweißgeräteprüfung im Kombitermin: Wenn wir ohnehin Ihre ortsveränderlichen Geräte und Anlagen nach DGUV V3 prüfen, nehmen wir Schweißgeräte, Regalanlagen und kraftbetätigte Tore direkt mit. Ein Dienstleister, ein Termin, eine einheitliche Dokumentation für Berufsgenossenschaft und Versicherung.

  • Wie oft müssen unsere Schweißgeräte geprüft werden?

    In der Regel alle zwölf Monate durch eine befähigte Person. Bei harter Nutzung – Mehrschichtbetrieb, Baustelleneinsatz, aggressive Umgebung – verkürzt sich das Intervall entsprechend Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Wir beraten Sie zum passenden Turnus.

  • Reicht die normale DGUV V3 Geräteprüfung nach VDE 0701/0702 nicht aus?

    Nein. Lichtbogenschweißgeräte müssen zusätzlich nach DIN VDE 0544-1 geprüft werden – inklusive Messung der Leerlaufspannung, die bei einer Standard-Geräteprüfung nicht erfasst wird. Genau diese Messung entscheidet aber, ob ein Gerät für Arbeiten in engen, leitfähigen Bereichen zugelassen ist.

  • Müssen wir die Geräte dafür einschicken oder ausbauen?

    Nein, wir prüfen vor Ort in Ihrem Betrieb. Die Geräte sind unmittelbar nach der Prüfung wieder einsatzbereit.

  • Was passiert, wenn ein Schweißgerät durchfällt?

    Sie erhalten eine klare Einstufung: Kleinere Mängel dokumentieren wir mit Empfehlung zur Behebung, sicherheitsrelevante Mängel führen zur Sperrung des Geräts bis zur Reparatur. So sind Sie im Schadensfall haftungsseitig auf der sicheren Seite.

  • Was kostet die Prüfung unserer Schweißgeräte?

    Das hängt von Anzahl und Gerätetypen ab. Sie erhalten vorab ein kostenloses, unverbindliches Angebot – besonders günstig in Kombination mit Ihrer regulären DGUV V3 Prüfung im selben Termin.