Immer mehr Unternehmen betreiben eigene Ladeinfrastruktur: Wallboxen für den Firmenfuhrpark, Ladesäulen für Mitarbeiter und Kunden, mobile Ladekabel in den Fahrzeugen. Was viele Betreiber nicht wissen: Ladesäulen und Wallboxen sind ortsfeste elektrische Anlagen, mobile Ladekabel ortsveränderliche Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3 und der Betriebssicherheitsverordnung – beides muss regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Sind keine anderen Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, gilt: mindestens einmal jährlich.
Dabei sind Ladepunkte alles andere als unkritisch: Sie stehen im Außenbereich, sind Witterung, UV-Strahlung und mechanischer Belastung ausgesetzt und übertragen dauerhaft hohe Ströme. Defekte Fehlerstromschutzeinrichtungen, beschädigte Ladekabel oder gealterte Steckverbindungen bleiben ohne Prüfung unentdeckt – bis es zum Personen- oder Brandschaden kommt. Im Schadensfall fragen Berufsgenossenschaft und Versicherung als Erstes nach dem Prüfnachweis.
Fest installierte Ladesäulen und Wallboxen prüfen wir als ortsfeste elektrische Anlagen nach DIN VDE 0105-100 unter Berücksichtigung der Errichtungsnorm DIN VDE 0100-722 und der Produktnorm DIN EN IEC 61851-1 (VDE 0122-1). Mobile Ladekabel und In-Kabel-Kontrollboxen (ICCB) prüfen wir als ortsveränderliche Betriebsmittel nach DIN EN 50699 (VDE 0702), der Nachfolgenorm der früheren VDE 0701/0702. Der Prüfumfang:
• Sichtprüfung von Gehäuse, Ladekabel, Ladestecker, Zuleitung und Befestigung auf Beschädigung, Alterung und Witterungsschäden
• Messung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Schleifenimpedanz
• Prüfung der Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD Typ A / Typ B bzw. integrierte DC-Fehlerstromüberwachung) inklusive Auslösezeit und Auslösestrom
• Funktionsprüfung des vollständigen Ladevorgangs mit Prüfadapter zur Fahrzeugsimulation (CP-Zustände nach DIN EN IEC 61851-1) inklusive Kommunikation und Verriegelung
• Prüfplakette und rechtssicheres, digitales Prüfprotokoll je Ladepunkt
• Unternehmen mit elektrifiziertem Fuhrpark oder Poolfahrzeugen
• Betriebe, die Mitarbeitern oder Kunden Ladepunkte zur Verfügung stellen
• Wohnungswirtschaft und Eigentümergemeinschaften mit gemeinschaftlicher Ladeinfrastruktur
• Autohäuser, Werkstätten, Hotels und Logistikstandorte
Der einfachste Weg: Wir nehmen Ihre Wallboxen und Ladesäulen direkt bei der regulären DGUV V3 Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel mit auf. Kein zusätzlicher Dienstleister, kein zweiter Termin – und alle Prüfnachweise einheitlich in einer Dokumentation.
Als gewerblich genutzte elektrische Anlage in der Regel einmal jährlich – so empfiehlt es die TRBS 1201, wenn Ihre Gefährdungsbeurteilung keine anderen Fristen festlegt. Ladepunkte im Außenbereich und öffentlich zugängliche Ladesäulen sollten wegen der höheren Beanspruchung nicht seltener geprüft werden.
Ja. Sobald Sie als Unternehmen eine Ladeeinrichtung bereitstellen – ob für Dienstwagen, Poolfahrzeuge oder private Fahrzeuge der Belegschaft – sind Sie als Betreiber für den sicheren Zustand verantwortlich und müssen die Prüfung nachweisen können.
Ja. Mobile Ladekabel und Notladekabel mit Steuerbox (ICCB) prüfen wir als ortsveränderliche Betriebsmittel nach DIN EN 50699 (VDE 0702) – mit speziellem Prüfadapter für Ladekabel, auf Wunsch zusammen mit der übrigen Fahrzeugausstattung wie Warnleuchten oder Ladegeräten.
Wartung und wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung sind zwei verschiedene Dinge: Die Wartung hält die Anlage funktionsfähig, die Prüfung nach DGUV V3 weist nach, dass sie sicher betrieben werden darf. Genau diesen dokumentierten Nachweis liefern wir.
Das richtet sich nach Anzahl und Art der Ladepunkte. Sie erhalten vorab ein kostenloses, unverbindliches Angebot – am wirtschaftlichsten im Kombitermin mit Ihrer DGUV V3 Prüfung.