Wo brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube auftreten können – in Lackieranlagen, Tanklägern, Silos, Mühlen, Chemie- und Recyclingbetrieben – genügt ein einziger Zündfunke für eine Explosion. Elektrische Betriebsmittel sind dabei eine der häufigsten Zündquellen. Deshalb stellt der Gesetzgeber an Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen deutlich höhere Anforderungen als an normale Elektroinstallationen.
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, Ihre Ex-Bereiche in der Gefährdungsbeurteilung bzw. im Explosionsschutzdokument zu bewerten und die elektrischen Anlagen darin regelmäßig prüfen zu lassen. Grundlage sind die Betriebssicherheitsverordnung (Anhang 2 Abschnitt 3), die Gefahrstoffverordnung, die TRBS 1201 Teil 1 sowie die DIN EN 60079-17 (VDE 0165-10-1) für Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Die BetrSichV schreibt zusätzlich vor, dass die Explosionssicherheit der Gesamtanlage mindestens alle sechs Jahre überprüft wird; die wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlagen nach DIN EN 60079-17 erfolgt in deutlich kürzeren Abständen – das Intervall darf drei Jahre nicht überschreiten und ergibt sich aus Ihrem Explosionsschutzdokument.
Wir prüfen elektrische Geräte und Anlagen in den Gas-Zonen 1 und 2 sowie den Staub-Zonen 21 und 22. Der Prüfumfang richtet sich nach der Prüfart der DIN EN 60079-17 – Sichtprüfung, Nahprüfung oder Detailprüfung – und umfasst je nach Anlage:
• Abgleich der eingesetzten Betriebsmittel mit der Zoneneinteilung: Gerätekategorie, Zündschutzart, Temperaturklasse und Ex-Kennzeichnung nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
• Sicht- und Nahprüfung von Gehäusen, Kabeleinführungen, Dichtungen, Verschraubungen und Leitungswegen auf Beschädigung, Korrosion und unzulässige Veränderungen
• Kontrolle von Potenzialausgleich und Erdung – zentral für die Vermeidung von Zündfunken
• Messung von Isolationswiderstand und Schutzmaßnahmen, soweit im Rahmen der Prüfart gefahrlos möglich
• Abgleich mit Explosionsschutzdokument und Anlagendokumentation
• Rechtssicheres Prüfprotokoll je Betriebsmittel mit klarer Mängeleinstufung
Festgestellte Abweichungen – etwa ein Betriebsmittel mit falscher Zündschutzart in der Zone – benennen wir eindeutig, damit Sie gezielt nachrüsten können, statt pauschal zu investieren.
In den meisten Betrieben mit Ex-Bereichen liegt der Großteil der Elektroinstallation außerhalb der Zonen. Genau da liegt der Vorteil des Kombitermins: Wir prüfen Ihre normalen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV V3 und nehmen die Ex-Bereiche im selben Einsatz mit – mit sauber getrennter Dokumentation je Bereich. Ein Dienstleister, ein Termin, ein Ansprechpartner für Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht und Versicherung.
Das legt Ihr Explosionsschutzdokument auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest. Die DIN EN 60079-17 begrenzt das Intervall wiederkehrender Prüfungen auf maximal drei Jahre; zusätzlich fordert die BetrSichV mindestens alle sechs Jahre eine Prüfung der Explosionssicherheit der Gesamtanlage. Wir helfen Ihnen, die Fristen sauber zu strukturieren.
Die Zoneneinteilung ist Teil Ihres Explosionsschutzdokuments, das Sie als Betreiber erstellen müssen. Liegt eine Einteilung vor, prüfen wir dagegen. Falls Unterlagen fehlen oder veraltet sind, sagen wir Ihnen offen, was vor einer belastbaren Prüfung ergänzt werden muss.
Sicht- und Nahprüfungen erfolgen weitgehend im laufenden Betrieb. Nur für einzelne Messungen oder Detailprüfungen müssen Anlagenteile gezielt freigeschaltet werden – das stimmen wir vorab mit Ihnen ab, damit Stillstandszeiten minimal bleiben.
Dann dokumentieren wir das als Mangel mit klarer Einstufung. Ein ungeeignetes Gerät in einer Ex-Zone ist ein erhebliches Risiko und muss ersetzt oder die Zone neu bewertet werden – wir zeigen Ihnen die wirtschaftlichste Lösung auf.
Das hängt von Zonen, Anlagenumfang und Prüfart ab. Sie erhalten vorab ein kostenloses, unverbindliches Angebot – am wirtschaftlichsten im Kombitermin mit Ihrer regulären DGUV V3 Prüfung.