Sektionaltore, Rolltore, Schnelllauftore und Schiebetore sind in Hallen, Lagern und Werkstätten täglich im Einsatz. Gleichzeitig gehören sie zu den Arbeitsmitteln mit besonderem Gefährdungspotenzial: Ein Torblatt wiegt schnell mehrere hundert Kilogramm, und wenn Schließkantensicherung, Lichtschranke, Federbruchsicherung oder Antrieb nicht zuverlässig funktionieren, können schwere Unfälle entstehen.
Betreiber sind deshalb verpflichtet, kraftbetätigte Türen und Tore regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Grundlage dafür sind unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 „Türen und Tore“, die TRBS 1203 zur befähigten Person sowie die einschlägigen Herstellervorgaben und Normen, zum Beispiel DIN EN 12453 und DIN EN 12635. In der Praxis erfolgt die Prüfung kraftbetätigter Tore in der Regel mindestens einmal jährlich.
Unsere Prüfung umfasst die sicherheitstechnische, funktionale und elektrische Seite Ihrer Toranlage:
• Sicherheitseinrichtungen wie Schließkantensicherung, Lichtschranken, Lichtgitter und Kraftbegrenzung des Antriebs.
• Mechanische Bauteile wie Federn, Seile, Laufschienen, Führungen, Fangvorrichtungen und Befestigungen.
• Not-Funktionen wie Notentriegelung, Handbetrieb bei Stromausfall und gegebenenfalls Fluchtweg-Funktion.
• Antrieb, Steuerung, Anschlussleitung und elektrische Schutzmaßnahmen im Rahmen der elektrischen Prüfung.
• Kennzeichnung, Warnhinweise, Bedienkräfte und vollständige Funktionsprüfung im laufenden Betrieb.
Alle Ergebnisse werden im Prüfbuch bzw. Prüfprotokoll dokumentiert. Damit haben Sie den Nachweis für Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht, Versicherung und interne Arbeitsschutzunterlagen jederzeit griffbereit. Festgestellte Mängel stufen wir nachvollziehbar nach Dringlichkeit ein und erklären Ihnen klar, welche Maßnahmen erforderlich sind.
Ein kraftbetätigtes Tor ist nicht nur eine mechanische Anlage, sondern auch ein elektrisch betriebenes Arbeitsmittel. Genau hier liegt unser Vorteil: Als Elektrofachbetrieb prüfen wir nicht nur die mechanischen Sicherheitsfunktionen des Tores, sondern auch die elektrischen Komponenten fachgerecht mit.
Dazu gehören je nach Anlage unter anderem Antrieb, Steuerung, Anschlussleitung, Schutzleiter, Abschaltbedingungen und die relevanten elektrischen Schutzmaßnahmen nach DGUV Vorschrift 3 und den einschlägigen VDE-Bestimmungen. So erhalten Sie eine vollständige Prüfung aus einer Hand, statt mechanische Torprüfung und elektrische Prüfung getrennt organisieren zu müssen.
Besonders wirtschaftlich ist die Kombination mit Ihrer regelmäßigen DGUV V3 Prüfung. Wenn wir ohnehin elektrische Betriebsmittel und Anlagen in Ihrem Betrieb prüfen, können wir kraftbetätigte Tore direkt mit einplanen. Das spart Abstimmungsaufwand, reduziert Stillstandszeiten und sorgt für eine saubere, einheitliche Dokumentation.
Ein Termin, klare Prüfprotokolle und rechtssichere Nachweise für Ihre kraftbetätigten Tore.
Mindestens einmal jährlich – bei hoher Beanspruchung, etwa Schnelllauftoren im Dauerbetrieb, auch häufiger. Maßgeblich sind Betriebssicherheitsverordnung, ASR A1.7 und die Herstellervorgaben.
Wartung und sicherheitstechnische Prüfung sind zwei verschiedene Dinge: Die Wartung hält das Tor funktionsfähig, die Prüfung weist nach, dass es sicher betrieben werden darf. Die jährliche Prüfung durch eine befähigte Person muss dokumentiert sein – genau diesen Nachweis liefern wir.
Das hängt von der Schwere ab: Ein Tor mit defekter Fangvorrichtung oder Schließkantensicherung darf bis zur Reparatur nicht kraftbetätigt weiterbetrieben werden. Kleinere Mängel dokumentieren wir mit Frist zur Behebung – Ihr Betrieb läuft normal weiter.
Ja, auch ein einzelnes Hallentor ist kein Problem. Richtig wirtschaftlich wird es aber im Kombitermin mit der DGUV V3 Prüfung oder der Regalinspektion – fragen Sie einfach beides zusammen an.