Maschinenprüfungen nach DGUV V3

Wiederkehrende Maschinenprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Elektrische Maschinen müssen während ihrer gesamten Nutzungsdauer in einem sicheren Zustand gehalten werden. Die Wiederholungsprüfung dient dazu, Schäden, unzulässige Veränderungen und unwirksame Schutzmaßnahmen rechtzeitig zu erkennen.

Grundlagen der Prüfung sind die DGUV Vorschrift 3, die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers und die DIN VDE 0105-100 für wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen.

Was wird bei der Maschinenprüfung geprüft?

Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach Maschinenart, Aufbau, Nutzung, Umgebungsbedingungen und vorhandener Dokumentation. Die elektrische Prüfung umfasst abhängig von der Maschine:

  • Besichtigen von Leitungen, Anschlüssen, Gehäusen, Schaltschränken und elektrischen Komponenten

  • Kontrolle von Kennzeichnungen, Schutzleiterverbindungen und erkennbaren Veränderungen

  • Erproben elektrischer Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

  • Funktionsprüfung von Hauptschaltern, Verriegelungen und Not-Halt-Einrichtungen, soweit diese zum vereinbarten Prüfumfang gehören

  • Messen von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und weiteren erforderlichen elektrischen Werten

  • Bewertung und nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse

Die elektrische Maschinenprüfung ersetzt keine gesonderte Prüfung mechanischer, hydraulischer oder pneumatischer Sicherheitseinrichtungen, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Prüfauftrags sind.

So läuft die Maschinenprüfung ab

Vor Beginn stimmen wir Maschinenbestand, Betriebszeiten, notwendige Abschaltungen und vorhandene Unterlagen mit Ihnen ab. Anschließend werden die Maschinen systematisch besichtigt, erprobt und gemessen.

Festgestellte Mängel werden eindeutig beschrieben und nach ihrer Dringlichkeit bewertet. Sie erhalten einen digitalen Prüfbericht mit den Ergebnissen und den erforderlichen Maßnahmen. Prüfplaketten werden nur angebracht, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine belastbare Prüfung sollten, soweit vorhanden, folgende Unterlagen bereitliegen:

  • Stromlaufpläne und Schaltunterlagen

  • Betriebs- und Herstellerdokumentation

  • frühere Prüfberichte

  • Angaben zu Umbauten, Reparaturen oder Veränderungen

  • Gefährdungsbeurteilung und festgelegte Prüffristen

Fehlende Unterlagen schließen eine Prüfung nicht automatisch aus. Sie können den Prüfumfang und die fachliche Bewertung jedoch beeinflussen.

Wie oft müssen Maschinen geprüft werden?

Eine pauschale Prüffrist für alle Maschinen gibt es nicht. Der Arbeitgeber legt die Frist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest. Entscheidend sind unter anderem Beanspruchung, Umgebungsbedingungen, Nutzungshäufigkeit, bisherige Prüfergebnisse und bekannte Mängel.

Die Frist muss so gewählt werden, dass zu erwartende Schäden rechtzeitig erkannt werden.

Maschinenprüfung mit möglichst wenig Stillstand

Wir stimmen die Prüfreihenfolge mit Ihrer Produktion ab und planen notwendige Abschaltungen vorab. So können einzelne Maschinen nacheinander geprüft werden, ohne den gesamten Betriebsablauf unnötig zu unterbrechen.

Wir prüfen unter anderem Produktionsmaschinen, Werkzeugmaschinen, Förderanlagen, Verpackungsmaschinen und elektrische Betriebsmittel in Werkstatt und Fertigung.

Quellen für die Normzuordnung: DGUV Vorschrift 3, § 5, DIN VDE 0105-100/A1, BetrSichV § 3.