Palettenregale, Fachbodenregale und Kragarmregale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Das heißt: Als Betreiber müssen Sie Ihre Lagereinrichtung regelmäßig prüfen lassen. Die DIN EN 15635 und die DGUV Regel 208-061 geben den Rahmen vor – mindestens einmal jährlich durch eine fachkundige Person (Experteninspektion), ergänzt um regelmäßige Sichtkontrollen durch Ihr eigenes Personal. Ein Regal, das täglich vom Stapler angefahren wird, verzeiht keine Nachlässigkeit: Beschädigte Stützen tragen deutlich weniger, als das Belastungsschild verspricht.
Unsere geschulten Regalinspekteure prüfen Ihre Anlage systematisch: Rammschäden und Verformungen an Stützen und Rahmen, Zustand der Traversen und Sicherungsstifte, Verankerung und Lotrechtstellung, Anfahrschutz, Belastungsschilder mit Fach- und Feldlasten sowie die generelle Übereinstimmung von Aufbau und Herstellerfreigabe. Jeder Befund wird nach dem Ampelsystem der DIN EN 15635 klassifiziert:
• Grün: geringfügige Beschädigung – beobachten, keine unmittelbare Maßnahme nötig.
• Orange: gefährliche Beschädigung – Fach entlasten und zeitnah instand setzen.
• Rot: sehr schwere Beschädigung – Bereich sofort entlasten und sperren, bis repariert ist.
Sie erhalten ein vollständiges Prüfprotokoll mit Fotodokumentation aller Befunde, die geprüfte Anlage bekommt ihre Prüfplakette – und Sie einen klaren Maßnahmenplan statt eines Papierstapels.
Der häufigste Frust nach einer Regalinspektion: Der Prüfer geht, die Mängelliste bleibt – und der Betreiber sucht wochenlang jemanden, der beschädigte Rahmen und Traversen ersetzt. Bei uns nicht: Unser Schwesterunternehmen RackWerk Süd-West GmbH ist auf Regalsysteme spezialisiert und übernimmt auf Wunsch Instandsetzung, Austausch beschädigter Komponenten oder die Nachrüstung von Anfahrschutz – ein Ansprechpartner, ein Termin, Problem gelöst.
Wir prüfen bei vielen Kunden ohnehin die elektrischen Betriebsmittel nach DGUV V3. Auf Wunsch nehmen wir Regalanlagen und kraftbetätigte Tore im selben Termin mit – Sie sparen sich zwei zusätzliche Dienstleister und haben alle Prüfnachweise aus einer Hand.
Mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person – das ist die Experteninspektion nach DIN EN 15635. Zusätzlich muss der Betreiber in kürzeren, an die Nutzung angepassten Abständen eigene Sichtkontrollen durchführen und dokumentieren. Wie Sie diese intern organisieren, zeigen wir Ihnen gern.
Ja. Regale sind Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung, und die DGUV Regel 108-007 konkretisiert die Prüfpflichten. Kommt es zu einem Unfall mit einem beschädigten, ungeprüften Regal, haften Geschäftsführung und Betreiber – und der Versicherungsschutz steht in Frage.
Jeder Schaden wird nach dem Ampelsystem eingestuft. Nur bei roten Befunden muss der betroffene Bereich sofort entlastet und gesperrt werden; orange Befunde werden entlastet und zeitnah repariert, grüne beobachtet. Für die Instandsetzung machen wir Ihnen auf Wunsch direkt ein Angebot über unser Schwesterunternehmen RackWerk Süd-West.
Das richtet sich nach Größe und Anzahl Ihrer Regalanlagen. Sie erhalten vorab ein kostenloses, unverbindliches Angebot – besonders günstig wird es in Kombination mit einer DGUV V3 Prüfung im selben Termin.