Elektrofachkraft bei der Prüfung einer ortsfesten elektrischen Anlage mit Prüfgerät am geöffneten Schaltschrank gemäß DGUV Vorschrift 3.

Vorbereitung der Prüfung

Jede fachgerechte Prüfung beginnt mit einer sorgfältigen Vorbereitung. Vor Beginn der eigentlichen Prüfung werden vorhandene Unterlagen wie Stromlaufpläne, Schaltpläne, Verteilerpläne oder frühere Prüfprotokolle gesichtet. Sie liefern wichtige Informationen über den Aufbau der Anlage oder Maschine und helfen dabei, die Prüfung gezielt und normgerecht durchzuführen.

Anschließend wird der Prüfablauf geplant und die Struktur in der Prüfsoftware angelegt. Erst wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen und die geeigneten Messgeräte bereitstehen, beginnt die eigentliche Prüfung vor Ort.

Sichtprüfung

Nach der Vorbereitung beginnt die Sichtprüfung. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil jeder Prüfung und dient dazu, offensichtliche Mängel oder Veränderungen zu erkennen, die die elektrische Sicherheit beeinträchtigen können. Tatsächlich werden bereits bei der Sichtprüfung viele Mängel entdeckt, noch bevor das erste Messgerät zum Einsatz kommt.

Geprüft werden unter anderem der allgemeine Zustand der Anlage oder Maschine, Beschädigungen an Betriebsmitteln und Leitungen, der ordnungsgemäße Zustand von Schaltschränken und Verteilungen sowie die korrekte Kennzeichnung von Stromkreisen, Betriebsmitteln und Sicherheitseinrichtungen. Darüber hinaus wird kontrolliert, ob Schutzabdeckungen vorhanden und unbeschädigt sind, die Leitungsführung fachgerecht ausgeführt wurde und keine offensichtlichen Veränderungen oder unsachgemäßen Reparaturen vorgenommen wurden.

Je nach Art der Anlage oder Maschine werden bei der Sichtprüfung zusätzlich vorhandene sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Not-Halt-Einrichtungen, Verriegelungen, Schutzeinrichtungen oder andere Schutzsysteme kontrolliert.

Messungen

Nach der Sichtprüfung folgen die elektrischen Messungen. Sie dienen dazu, die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nachzuweisen und Fehler zu erkennen, die mit bloßem Auge nicht sichtbar sind. Welche Messungen durchgeführt werden, richtet sich nach der Art der Anlage oder Maschine sowie den anzuwendenden Normen und den vorhandenen Betriebsmitteln.

Zum Prüfumfang gehören je nach Anwendungsfall unter anderem die Messung der Schutzleiterdurchgängigkeit, die Isolationsmessung beziehungsweise geeignete alternative Messverfahren, der Nachweis der Abschaltbedingungen durch Schleifenimpedanz- oder Netzinnenwiderstandsmessung sowie die Prüfung vorhandener Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD). Ergänzend können weitere Messungen, beispielsweise des Drehfeldes oder des Spannungsfalls, erforderlich sein.

Entscheidend ist, dass die Messungen nicht schematisch nach einer festen Anzahl von Messpunkten erfolgen. Eine fachgerechte Prüfung orientiert sich immer an der jeweiligen Anlage oder Maschine und muss alle für den Nachweis der elektrischen Sicherheit erforderlichen Messungen umfassen. Nur so lässt sich der sicherheitstechnische Zustand zuverlässig beurteilen und normgerecht dokumentieren.

Erprobung und Funktionsprüfung

Nach Abschluss der Messungen wird die Anlage oder Maschine im Betrieb erprobt. Ziel ist es, nachzuweisen, dass die elektrischen Schutzmaßnahmen und sicherheitsrelevanten Funktionen nicht nur messtechnisch, sondern auch im praktischen Betrieb ordnungsgemäß funktionieren.

Bei ortsfesten elektrischen Anlagen werden unter anderem Schaltfunktionen, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sowie weitere sicherheitsrelevante Funktionen überprüft. Bei Maschinen umfasst die Erprobung zusätzlich die Kontrolle von Not-Halt-Einrichtungen, Schutztürüberwachungen, Verriegelungen, Lichtgittern sowie weiterer sicherheitsbezogener Funktionen der Maschinensteuerung. Grundlage hierfür sind unter anderem die Anforderungen der DIN EN 60204-1

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme muss für die Prüfung nicht die gesamte Produktion stillstehen. Ein Großteil der Prüfschritte kann im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Lediglich einzelne Messungen, wie beispielsweise Isolationsmessungen, oder Arbeiten innerhalb der Anlage beziehungsweise Maschine erfordern eine Spannungsfreischaltung oder einen kurzzeitigen Anlagenstillstand. Dadurch lassen sich Prüfungen in vielen Betrieben mit möglichst geringen Auswirkungen auf den laufenden Betrieb durchführen.

Dokumentation und Bewertung

Nach Abschluss aller Prüfschritte werden die Ergebnisse dokumentiert und bewertet. Die Dokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung und dient als Nachweis, dass die Anlage oder Maschine fachgerecht geprüft wurde. Gleichzeitig bildet sie die Grundlage für spätere Wiederholungsprüfungen sowie für notwendige Instandsetzungen oder Mängelbeseitigungen.

Ein vollständiges Prüfprotokoll enthält unter anderem Angaben zum Prüfobjekt, den angewendeten Prüfgrundlagen, den durchgeführten Messungen, den Messergebnissen sowie die abschließende Bewertung der elektrischen Sicherheit. Werden Mängel festgestellt, werden diese dokumentiert und hinsichtlich ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung bewertet. Je nach Schwere des Mangels kann dies von einer Handlungsempfehlung bis hin zur sofortigen Außerbetriebnahme der Anlage oder Maschine reichen.

Im Anschluss an die Prüfung werden die Ergebnisse mit dem Betreiber besprochen. Offene Mängel, notwendige Maßnahmen und gegebenenfalls empfohlene Prüffristen werden erläutert, sodass der Betreiber den Zustand seiner Anlage oder Maschine nachvollziehen und erforderliche Maßnahmen gezielt veranlassen kann.

Unterschiede zwischen ortsfesten elektrischen Anlagen und Maschinen

Der grundsätzliche Prüfablauf ist bei ortsfesten elektrischen Anlagen und Maschinen nahezu identisch. Beide werden vorbereitet, besichtigt, messtechnisch geprüft, erprobt und abschließend dokumentiert. Ziel ist in beiden Fällen der Nachweis, dass die elektrischen Schutzmaßnahmen wirksam sind und die Anlage oder Maschine sicher betrieben werden kann.

Der wesentliche Unterschied liegt im Prüfumfang. Während sich die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen hauptsächlich auf die elektrische Installation, Stromkreise, Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen konzentriert, werden bei Maschinen zusätzlich die sicherheitsrelevanten Funktionen der elektrischen Ausrüstung geprüft. Hierzu gehören beispielsweise Not-Halt-Einrichtungen, Schutztürüberwachungen, Verriegelungen, Lichtgitter sowie weitere sicherheitsbezogene Steuerungsfunktionen gemäß DIN EN 60204-1.

In der Praxis unterscheiden sich die Prüfverfahren jedoch deutlich weniger, als häufig angenommen wird. Auch Maschinen werden mit den erforderlichen elektrischen Messungen geprüft, beispielsweise der Schutzleiterdurchgängigkeit, der Isolationsmessung oder geeigneten Alternativverfahren, der Prüfung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sowie dem Nachweis der Abschaltbedingungen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung als Anlage oder Maschine, sondern dass sämtliche für das jeweilige Prüfobjekt erforderlichen Prüfungen vollständig und fachgerecht durchgeführt werden.

Häufige Fragen

  • Nein. Ein Großteil der Prüfschritte kann im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Nur einzelne Arbeiten, beispielsweise Isolationsmessungen oder Prüfungen im Inneren einer Anlage oder Maschine, erfordern eine Spannungsfreischaltung oder einen kurzzeitigen Anlagenstillstand.

  • Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Der Zeitaufwand richtet sich unter anderem nach Größe, Komplexität, Anzahl der Stromkreise, vorhandener Dokumentation sowie den erforderlichen Messungen und Funktionsprüfungen.

  • Nein. Eine fachgerechte Prüfung richtet sich immer nach der jeweiligen Anlage oder Maschine sowie den anzuwendenden Normen. Der Prüfumfang kann deshalb nicht auf eine feste Anzahl von Messpunkten reduziert werden. Entscheidend ist, dass alle erforderlichen Prüfungen durchgeführt werden, um den sicherheitstechnischen Zustand zuverlässig beurteilen zu können.

  • Bei der Erprobung werden alle vorhandenen sicherheitsrelevanten Funktionen überprüft. Hierzu gehören beispielsweise Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD), Not-Halt-Einrichtungen, Schutztürüberwachungen, Verriegelungen, Lichtgitter oder andere sicherheitstechnische Einrichtungen. Welche Funktionen geprüft werden, richtet sich nach der jeweiligen Anlage oder Maschine sowie deren Nutzung.

  • Ja. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine vollständige Dokumentation mit den durchgeführten Prüfungen, Messergebnissen, festgestellten Mängeln sowie der Bewertung des sicherheitstechnischen Zustands der Anlage oder Maschine. Die Dokumentation dient gleichzeitig als Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen sowie als Grundlage für zukünftige Wiederholungsprüfungen.