Elektroprüfung für Unternehmen –
Prüfung elektrischer
Betriebsmittel und Anlagen
Zwei Welten, eine Prüfpflicht: Geräte und Anlagen
Im betrieblichen Alltag wird oft nicht unterschieden zwischen Geräten, die man in der Hand hält, und Technik, die fest verbaut ist – rechtlich sind das jedoch zwei unterschiedliche Prüfbereiche mit eigenen Normen. Diese Seite erklärt den Unterschied und zeigt, was bei Ihnen im Betrieb konkret geprüft werden muss.
Ortsveränderliche Geräte
Alles, was einen Stecker hat und bewegt werden kann: Verlängerungskabel, Kabeltrommeln, Handmaschinen, Bürogeräte, Küchengeräte. Geprüft wird nach DGUV Vorschrift 3 mittels Sichtprüfung, Messung und Funktionstest – je nach Einsatzbedingung in Intervallen von 3 bis 24 Monaten.
Ortsfeste Anlagen
Fest installierte elektrische Anlagen wie Verteilungen, Unterverteiler, Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreise werden nach DIN VDE 0105-100 geprüft. Da diese Anlagen nicht einfach abgeklemmt werden können, planen wir die Prüfung besonders sorgfältig um Ihren laufenden Betrieb herum.
Maschinen
Werkzeugmaschinen und Fertigungsanlagen unterliegen eigenen Prüfnormen, insbesondere DIN VDE 0113 (EN 60204). Neben der reinen Elektroprüfung spielt hier auch die Funktion sicherheitsrelevanter Bauteile wie Not-Halt und Schutzeinrichtungen eine zentrale Rolle.
Ergänzende Leistungen
Über die klassische Elektroprüfung hinaus bieten wir die Regalinspektion nach DIN EN 15635 und die UVV-Prüfung kraftbetätigter Tore an – häufig kombinierbar mit der Elektroprüfung im selben Termin, wenn Ihr Betrieb über Lager- und Hallenbereiche verfügt.